Überstand
Werden Firste, Grate und Orte mit Überstand gedeckt, so müssen die Gebinde der Wetterseite stets etwa 50 mm über die Gebinde der fertig gedeckten Fläche der dem Wetter abgewandten Seite ragen.
Ausnahme auf dem Dach: Flachere Flächen greifen über steilere Flächen. Ausnahme an der Wand: Bei einer Eckausbildung mit Überstand muss dieser über die fertig gedeckte untergehende Seite mindestens 20 mm betragen.
Bei Verwendung von Profilen müssen die Schiefer das Profil seitlich mindestens 50 mm überdecken.