3.12009-122019-04-08GAEB000281EUROAllTxtItem3NoErläuterungen / HinweiseNachfolgend möchten wir Ihnen zu unseren Muster-Leistungsverzeichnissen einige Erläuterungen / Hinweise an die Hand geben. <br/> <br/> 1. Die Muster-Leistungsverzeichnisse erheben grundsätzlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Leistungsverzeichnisse sind für jeden Einzelfall von dem Bauherren / Planer dahingehend zu überprüfen, ob sie für das Bauvorhaben einschlägig sind und den projektspezifischen Anforderungen genügen. D.h. die Leistungsverzeichnisse sind regelmäßig entsprechend anzupassen. <br/> <br/> 2. Wir empfehlen die Hinzuziehung von Fachplanern und spezialisierten Fachunternehmen, die eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit unseren Produkten vorweisen können. Der richtige Umgang mit Naturbaustoffen setzt entsprechende Fachkenntnisse zwingend voraus. <br/> <br/> 3. Bei Planung und Ausführung sind grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dazu zählen u.a. nachstehende Regelwerke: <br/> <br/> - Das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.) <br/> - DIN EN 12326-1 und -2 <br/> - Produktdatenblätter und Prüfzeugnisse <br/> - Schiefer-Bibel (Rathscheck) <br/> <br/> 4. Darüber hinaus kann im Einzelfall bei Planung und Ausführung auch der Stand der Technik maßgeblich sein. Dies deshalb, weil das Unternehmen Rathscheck stets an der Weiterentwicklung und Innovation ihrer Produkte arbeitet. <br/> <br/> Unter dem Stand der Technik ist im Allgemeinen ein fortgeschrittener, fortschrittlicher Entwicklungsstand zu verstehen, dessen Erprobung seine Eignung für die Praxis ergeben hat, der jedoch nicht zwingend bereits zu den anerkannten Regeln der Technik zählt. <br/> <br/> Der Stand der Technik ergibt sich u.a. aus: <br/> - Verlegerichtlinien <br/> - Einbauanleitungen <br/> - Schiefer-Bibel (Rathscheck) <br/> <br/> Den beteiligten Fachleuten wird empfohlen, ihren Auftraggeber / Bauherren darüber aufzuklären, wenn abweichend von den anerkannten Regeln der Technik geplant und ausgeführt wird. <br/> <br/> 5. Im Fall einer öffentlichen Ausschreibung sind die Muster-Leistungsverzeichnisse entsprechend den Erfordernissen des Vergaberechts anzupassen.Muster-Leistungstexte- InterSIN Horizontale DeckungFassadenfläche mit säurefestem Schiefer, Qualität InterSIN® (in den Codestufen W1, S1, T1), in Horizontaler Deckung mit 45 mm Höhenüberdeckung unter Verwendung von 2 Stück Edelstahl-Spezialhaken (blank bzw. brüniert) pro Stein eindecken. Die Edelstahl- Spezialhaken werden auf der Tragelattung (mind. 30x50 mm) verschraubt. Die Schiefereindeckung erfolgt im halben Verband mit Stoßfuge. <br/> Schieferformat: Rechteck 60x30 cm1.000m²
- InterSIN Horizontale Deckung, seitliche An- und AbschlüsseSeitliche An- und Abschlüsse, Innen- und Außenecken als Mehraufwand zur Flächendeckung mit mindestens 20 mm Überstand herstellen. Bei Verwendung von Profilen müssen die Schiefer das Profil seitlich um mindestens 50 mm überdecken.1.000m
- InterSIN Horizontale Deckung, untere AbschlüsseUntere Abschlüsse, z.B. Sockel oder Fensterstürze als Mehraufwand zur Flächendeckung ausbilden. Die erste Gebindereihe muss, alternativ zu einem Abtropfprofil, mit mindestens 20 mm, höchstens jedoch 50 mm Überstand fachgerecht hergestellt werden. Im Preis enthalten ist das Liefern und Anbringen einer 5 mm / 20 mm Latte zum Unterlegen. Die Schiefer des ersten Gebindes sind mit geeigneten Materialien zu hinterlegen.1.000m
- InterSIN Horizontale Deckung, obere waagerechte AbschlüsseObere waagerechte Anschlüsse unterhalb von Fensterbrüstungen, Attikaabdeckungen und Dachüberständen fachgerecht als Mehraufwand zur Flächendeckung ausbilden.1.000m