Regeldachneigungen
Für die Neigung der Sparren und der Aufschieblinge an der Traufe gelten im Normalfall für die verschiedenen Deckarten folgende Regeldachneigungen:
1. Die Altdeutsche Deckung nicht unter 25° (47 %)
2. Die Altdeutsche Doppeldeckung nicht unter 22° (40 %)
3. Die Schuppen-Deckung nicht unter 25° (47 %)
4. Die Bogenschnitt-/ Universal-Deckung nicht unter 25° (47 %)
5. Die Rechteck-Doppeldeckung nicht unter 22° (40 %)
6. Die Dynamische Rechteck-Doppeldeckung nicht unter 40° (84 %)
7. Die Spitzwinkel-Deckung nicht unter 30° (58 %)
8. Die Wilde Rechteck-Doppeldeckung nicht unter 22° (40%)
9. Das Rathscheck Schiefer-System nicht unter 25° (47%)
Unterschreitungen der Regeldachneigung bei Deckungen auf Schalung sind, auch in Verbindung mit regensicheren Zusatzmaßnahmen, nicht zulässig.
Unterschreitungen der Regeldachneigung bei Deckungen mit Schiefer dürfen nur auf Lattung erfolgen. In diesem Fall müssen Zusatzmaßnahmen gemäß dem "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen" wie folgt beachtet werden:
- bis 4° Unterschreitung -> Klasse 3,
- bis 10° Unterschreitung -> Klasse 1,
- Unterschreitungen von mehr als 10° sind nicht zulässig.
Bei ungünstiger Lage des Gebäudes, bei besonderen klimatischen Verhältnissen und bei großen Entfernungen zwischen First und Traufe können steilere Regeldachneigungen erforderlich sein.