Neues Dach – was muss ich bei der Finanzierung beachten?
In Zeiten der Energiewende steht das Einsparen von Heizenergie weit oben auf der Wunschliste von Politik und Umweltverbänden. Auch vielen Hausbesitzern ist an einem geringen Energieverbrauch beim Heizen gelegen. Neben dem positiven Effekt für die Umwelt durch ein neues Dach macht sich ein geringer Energiebedarf im Portemonnaie bemerkbar.
Während der Gesetzgeber mittlerweile für Neubauten teils sehr ambitionierte Vorgaben macht, wurde die Wärmedämmung in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt. Eine der Achillesfersen in Sachen Wärmedämmung ist bei vielen Altbauten das Dach. Ältere Dächer sind entweder nur unzureichend oder gar nicht gegen unnötige Wärmeverluste gewappnet. Eine effiziente Wärmedämmung ist mit einigen Kosten verbunden, die viele Hausbesitzer zögerlich macht und das Unterfangen Dachsanierung wird von Jahr zu Jahr auf die lange Bank geschoben. Wer sich im Vorfeld genau informiert, kann die Kosten für ein neues Dach dank zahlreicher Kredit- und Zuschuss-Programme allerdings erheblich reduzieren.
Wer unterstützt mich beim Dach modernisieren?
Sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden messen energieeffizienten Baumaßnahmen mittlerweile eine große Bedeutung zu und versüßen den tatkräftigen Hausbesitzern ihren finanziellen Einsatz mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen.Besondere Bedeutung kommt dabei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu. Ein weiterer wichtiger Förderer energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
KfW-Kreditprogramm
Eine attraktive Variante ist das Kreditprogramm der KfW, das sich an die Besitzer von Wohnimmobilien ebenso richtet wie an Ersterwerber von saniertem Wohnraum. Für Einzelmaßnahmen, wie sie ein neues Dach darstellt, können bis zu 50.000 Euro zu aktuell 0,75 Prozent effektivem Jahreszins in Anspruch genommen werden. Ein weiterer finanzieller Anreiz bietet der Tilgungszuschuss, der sich nach der Energieeffizienz in saniertem Zustand richtet. Je energieeffizienter ein neues Dach ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Der Betrag, der zurückgezahlt werden muss, verringert sich entsprechend.
KfW- Investitionszuschuss
Ein weiteres interessantes Programm für private Hauseigentümer ist der Investitionszuschuss der KfW. Je Wohneinheit können im Rahmen dieses Programms Zuschüsse bis zu 30.000 Euro in Anspruch genommen werden. Für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung beträgt die maximale Bezuschussung demnach 60.000 Euro. Finanziert wird dieses Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Gefördert werden nicht nur die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller-und Geschossdecken. Auch Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten Beratungs-, Planungs-und Baubegleitungsleistungen für ein neues Dach sind anrechenbar. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die begleitende Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz. Nicht förderwürdig sind Ferienhäuser und -wohnungen. Auch Photovoltaikanlagen sind nicht Bestandteil dieses Förderprogramms. Für die Förderung von Solarstrom hat die KfW ein eigenes Förderprogramm aufgelegt.
Achtung: Erst der Antrag, dann die Sanierung
Auch für dieses Programm der KfW gilt, dass vor den Sanierungsmaßnahmen der Antrag gestellt und bewilligt werden muss. Sogenannte Nachfinanzierungen für ein neues Dach beim Überschreiten des ursprünglichen Kostenrahmens sind nicht möglich.
Wie helfen Städte und Gemeinden beim Dach renovieren?
Die Städte und Gemeinden zählen in der Summe zu den aktivsten Förderern, wenn es um ein neues Dach geht. Bundesweit stehen fast 1.000 Programme zur Auswahl, die sich jedoch deutlich in der Art der Förderung, der Höhe der verfügbaren Mittel für ein neues Dach und vor allen Dingen der lokalen Verfügbarkeit unterscheiden.
Besonders gut in Sachen Dachsanierung steht es im Süden und Südwesten Deutschlands. Während in Bayern je nach Wohnsitz insgesamt 380 Fördermöglichkeiten für ein neues Dach und andere Maßnahmen zur Auswahl stehen, sind es in Baden-Württemberg ebenfalls beachtliche 200. Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben jeweils immerhin 100 verschiedene Förderprogramme zu bieten. Aber auch in den anderen Bundesländern wurden entsprechende Programme aufgelegt.
Wie hoch fällt die Förderung für ein neues Dach aus?
- Übernommen werden in der Regel zwischen fünf und 20 Prozent der Gesamtkosten.
- Alternativ wird pro gedämmter Flächeneinheit gefördert. Durchschnittlich können Sie mit zehn Euro Förderung pro Quadratmeter rechnen.
- Der Höchstbetrag ist pro Wohneinheit meist begrenzt.
Welche zusätzlichen Maßnahmen werden gefördert?
Sanierung der Dachfenster
Nicht nur ein neues Dach in Verbindung mit einer verbesserten Dämmung wird gefördert. Auch weitere Maßnahmen, die im Rahmen einer Dachsanierung zur Diskussion stehen sind förderwürdig. Eine davon ist der Austausch oder Einbau wärmeisolierter Dachfenster. Auch für die Erneuerung der Dachfenster hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau attraktive Konditionen zu bieten. Bis zu 25 Prozent der anfallenden Kosten werden rückvergütet. Der Maximalbetrag liegt bei etwa 19.000 Euro. Der Kreditrahmen für die Erneuerung der Dachfenster reicht bis zu einem Betrag von 50.000 Euro.
Solarenergie nutzen
Auch beim Einbau einer Solaranlage in oder auf die neue Dachhaut winken Zuschüsse. Gefördert werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insbesondere Solarthermie-Anlagen, die eine kombinierte Heizung sowie die Warmwasserbereitung ermöglichen. Pro Quadratmeter Kollektorfläche ist eine Förderung von bis zu 90 Euro möglich. Pro Anlage beträgt die Förderung mindestens 1.500 Euro. Für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen stehen bei der KfW in einem gesonderten Programm besonders zinsgünstige Kredite bereit.
Wie kann ich durch ein neues Dach Steuern sparen?
Auch bei der Steuer lässt sich im Rahmen einer Dachsanierung einiges einsparen. Im Mittelpunkt stehen dabei die von dem Handwerker erbrachten Arbeitsleistungen. Bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro können die zu Buche schlagenden Arbeitskosten mit bis zu 20 Prozent geltend gemacht werden, wenn ein neues Dach errichtet wird. Damit beträgt der anrechenbare Arbeitslohn ganze 6.000 Euro. Während in der Vergangenheit penibel darauf geachtet wurde, dass es sich bei der Anrechnung von Handwerkerleistungen um die Modernisierung des Wohnraums handeln muss, wird mittlerweile auch die Erweiterung des Wohnraums, beispielsweise unter das Dach, anerkannt.
Ausgeschlossen von der Begünstigung sind allerdings nach wie vor Neubauten, die vom Steuerpflichtigen noch nicht bezogen wurden. Entscheidend bei der Gewährung der Steuervergünstigungen ist, dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Demnach kann ein neues Dach auf einer Zweit- oder Ferienwohnung steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bereits bewohnt wird.