Die verschiedenen Möglichkeiten der Asbestsanierung
Wer Besitzer eines Hauses ist, das zwischen etwa 1900 und 1990 errichtet oder saniert worden ist, muss damit rechnen, dass die Immobilie in gewissem Umfang mit Asbest belastet ist. Nicht immer ist das gleich ein Grund zur Panik, da Asbest in fest gebundener Form, wie er meist in Faserzement vorliegt, zunächst unbedenklich ist.
Doch sobald Asbestplatten beschädigt werden – sei es durch nötige Arbeiten oder durch natürliche Verwitterung – setzen sie die feinen Fasern frei, die durch Einatmen schwere Krankheiten wie Brustfellkrebs (Pleuraomesotheliom), Asbestose oder Lungenkrebs auslösen können.
Deswegen wird jeder betroffene Hausbesitzer früher oder später mit den Herausforderungen und Unannehmlichkeiten einer Asbestsanierung konfrontiert. Im Folgenden soll Ihnen ein Überblick verschafft werden, welche grundsätzlichen Möglichkeiten es gibt, mit einer Asbestbelastung am Eigenheim umzugehen.
Was genau ist eine Asbestsanierung und welche unterschiedlichen Arten gibt es?
Eine Asbestsanierung bezeichnet grundsätzlich die Anwendung technischer Verfahren, um eine Gesundheitsgefährdung von Gebäudenutzern durch den Schadstoff Asbest zu verhindern. Dabei können drei unterschiedliche Sanierungsmethoden angewandt werden:
- Entfernen: Die vollständige Entfernung sämtlicher Asbest-Produkte gewährleistet den größtmöglichen Schutz für Bewohner und Umfeld. Gleichzeitig ist diese Methode am kostspieligsten. Erstens muss ein Spezialunternehmen die belasteten Bauelemente unter Einhaltung strenger und umfassender Sicherheitsvorschriften entfernen. Zweitens müssen die entfernten Asbestprodukte in speziellen, luftdichten Säcken verpackt, gelagert und transportiert werden. Drittens kommen die Kosten der Entsorgung hinzu, da Asbest zwingend als Sondermüll behandelt werden muss. Zu guter Letzt muss natürlich ein adäquater Ersatz für die entfernten Asbestplatten gefunden, gekauft und eingebaut werden.
- Versiegeln: Bei dieser Methode werden die Asbest-Dachplatten oder andere Asbest-Produkte mit einem plasto-elastischen Medium beschichtet und versiegelt, sodass keine schädlichen Asbestfasern mehr in die Luft gelangen können. Diese Variante ist zwar relativ kostengünstig, gewährleistet aber nur Sicherheit, wenn die Versiegelung intakt bleibt und die Asbestplatten nach dem Streichen nicht mehr mechanisch bearbeitet oder beschädigt werden. Die Versiegelung stellt daher nur eine Lösung auf Zeit dar.
- Räumliche Abschottung: Bei dieser Variante der Asbestsanierung wird eine staubdichte Abkapselung des Asbest-Produkts vom Raum vorgenommen. Dieses Verfahren kommt dementsprechend vor allem in Innenräumen zum Einsatz, etwa durch Verkleidung von Stahlträgern, die mit Spritzasbest behandelt sind. Auch diese Methode ist relativ kostengünstig, da hierbei das Problem einer Entsorgung gar nicht erst entsteht.
Das zweite und dritte Verfahren werden meist im privaten Bereich bevorzugt, weil sie relativ kostengünstig sind und das Problem der sachgerechten Entsorgung umgangen wird. Sie sollten jedoch bedenken, dass es immer wieder durch unsachgemäßen oder unwissenden Umgang zu einer Freisetzung von Asbestfasern kommen kann. Die grundsätzliche Gefahr ist bei beiden Methoden nicht endgültig gebannt, sondern lediglich isoliert.
Eine Versiegelung sollten Sie von einer Fachfirma mit geeigneten Materialien ausführen lassen. Die Versiegelung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die versiegelten Asbestplatten nicht zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einmal bearbeiten wollen. Die Installation einer Solaranlage auf einem versiegelten Asbestdach ist beispielsweise nicht mehr möglich und sogar gesetzlich verboten.
Bei der räumlichen Trennung muss darauf geachtet werden, dass die Anschlüsse an andere Bauelemente und die Fugen dauerhaft staubdicht und elastisch abgedichtet werden. Zudem müssen die asbesthaltigen Produkte gekennzeichnet werden. Hier gilt es auch zu beachten, dass sich die Bauphysik verändert, wenn eine Wand aus Asbestplatten luftdicht zugebaut wird. So kann beispielsweise eine nötige Wasserdampf-Durchlässigkeit nicht mehr gegeben sein. Deshalb sollten Sie bei derartigen Maßnahmen immer einen Architekten oder Sachverständigen hinzuzuziehen.
Welche Methode der Asbestsanierung ist die beste?
Welche Sanierungsmethode angewendet werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Oft spielen finanzielle Aspekte, aber auch Sachzwänge eine entscheidende Rolle. Etwa, wenn kein Gebäude zur Verfügung steht, in das während der Sanierungsarbeiten ausgewichen werden kann. Das Asbestprodukt selbst und sein Zustand spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Eine Verpflichtung zur Asbestsanierung besteht nur für Asbestprodukte, die der Dringlichkeitsstufe I zugeordnet wurden.
Wenn Sie jedoch ohnehin eine Asbestsanierung in Angriff nehmen, sollten Sie auch die Produkte der Dringlichkeitsstufen II und III sowie Asbestzement oder andere festgebundene Asbestprodukte mit in die Sanierung einschließen. Sie sollten nicht erst warten, bis eine akute Gefährdung entsteht, sondern präventiv handeln. Aus diesem Grund sollten Sie auch immer eine vollständige Entfernung und Entsorgung von Asbestprodukten bevorzugen. Die erhöhte finanzielle Belastung können Sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Zudem steigert eine umfassende Asbestsanierung den Wert Ihrer Immobilie erheblich.
Tipp:
Eine vollständige Entfernung und Entsorgung der Asbestplatten und anderer belasteter Produkte mag zwar die kostspieligste Methode sein, dennoch stellt Sie die beste – weil nachhaltigste – Variante einer Asbestdachsanierung dar. Zum einen ist so das Problem endgültig beseitigt und fällt später nicht auf Sie oder Ihre Erben zurück. Zum anderen steigern Sie so den Wert Ihrer Immobilie erheblich.
Wann ist eine Sanierung notwendig?
Ob eine Asbestsanierung tatsächlich erforderlich ist, muss ein Asbest-Sachverständiger durch Bewertung des im Einzelfall vorliegenden Gefährdungspotenzials feststellen. Zu welcher Sanierungsmethode er Ihnen rät, hängt – neben Kriterien wie der Festigkeit des Asbestprodukts oder möglichen Beeinträchtigungen durch die zukünftige Nutzung – auch und besonders von der Akzeptanz der betroffenen Gebäudenutzer ab. Wenn Sie nicht selbst Bewohner des Gebäudes sind, sondern es vermieten, haben Ihre Mieter umfassende Rechte im Zusammenhang mit Asbest, die über Mietminderung bis zu einer Schmerzensgeldklage reichen können.
Die Durchführung der Asbestsanierung selbst wird von einem Fachgutachter geplant. Dabei muss er sehr gründlich vorgehen, damit das Sanierungsziel erreicht werden kann. Bei der Umsetzung müssen Schutzmaßnahmen für die beteiligten Mitarbeiter, Maßnahmen zum Schutz Dritter sowie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt getroffen und eingehalten werden. Der Experte erstellt ein Sanierungskonzept, überwacht die Durchführung und dokumentiert diese abschließend. Ob die Sanierungsmaßnahme ein Erfolg war, kann zum Beispiel durch eine Raumluft-Messung nachgewiesen werden.