Dachsanierungs-Förderung von Ländern und Kommunen
Wer das Dach seines Einfamilienhauses einer umfassenden Modernisierung unterziehen will, muss mit Kosten rechnen, die in Bereiche von 15.000 Euro und mehr vorstoßen können. Wer als Eigentümer solche Beträge nicht aus der Portokasse stemmen kann, ist oft darauf angewiesen, zusätzliches Geld aufzunehmen. Neben der Möglichkeit, einen herkömmlichen Modernisierungskredit bei Ihrer Bank aufzunehmen, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine öffentliche Förderung für die Dachsanierung zu erhalten.
In Deutschland stehen dem privaten Bauherrn für derartige Vorhaben über 1.100 verschiedene Förderungen zur Verfügung. Die bekanntesten sind jene Programme, die bundesweit operieren. Im Wesentlichen sind das die Kredit- und Zuschussprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die sich speziell auf die Installation von Solarthermieanlagen beziehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die hier vorgestellten Förderprogramme regelmäßig ändern können. Aktuelle Angaben finden Sie auf den Webseiten der KfW und der BAFA.
Förderungen der Dachsanierung durch Länder und Kommunen werden oft übersehen
Der Großteil der mehr als 1.000 Förderungen für die Dachsanierung entfällt auf Länder, Städte und Kommunen – das wird oftmals übersehen. Dies hat zwei einfache Gründe: Zum einen macht es die reine Masse an möglichen Förderungen schwierig, sie übersichtlich darzustellen. Zum anderen sind die meisten Programme eben nur regional erhältlich, was den Kreis der förderfähigen Personen stark einschränkt.
Tatsache ist aber, dass die einzelnen Bundesländer jeweils eigene Wohnraumförderprogramme aufgelegt haben. Diese Programme sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was eine übersichtliche Darstellung erschwert. Die Länder fördern jedoch in der Regel den Kauf, Bau oder die energieeffiziente Modernisierung von Wohnraum. Die Fördermittel werden häufig von der jeweiligen Landesbank oder von anderen Förderbanken vergeben. In manchen Fällen sind jedoch auch die für Wohnungsbau zuständigen Ministerien oder ihnen untergeordnete Behörden Ansprechpartner für die sanierungswilligen Bauherren.
Auch in zahlreichen Kommunen sind Wohnraumförderprogramme erhältlich. Dabei werden in der Regel Familien mit Kindern bevorzugt. Ebenso werden Menschen mit Behinderung sowie stark pflegebedürftige Personen im Haushalt bevorzugt gefördert. Häufig ist die Förderung dabei an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Da es ob der schieren Masse an regionalen Förderprogrammen unmöglich ist, alle übersichtlich darzustellen, sollen hier beispielhaft zwei konkrete Fälle behandelt und verglichen werden.
Förderprogramme des Landes und der Gemeinde anhand von zwei Beispielen
Beispielhaft sollen die beiden Gemeinden Koblenz in Rheinland-Pfalz sowie Heidelberg in Baden-Württemberg betrachtet und miteinander verglichen werden. Als Grundprämisse werden folgende Parameter verwendet:
Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern lebt in einem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1960, dessen Eigentümer sie ist.
Die Familie verfügt über ein jährliches Gesamteinkommen von 49.000 Euro.
Im Zuge einer nötigen Neueindeckung des Daches soll bei dem Altbau zudem eine energetische Sanierung des Dachgeschosses vorgenommen werden.
Dazu soll die Dachdämmung modernisiert werden.
Außerdem sollen sämtliche Dachfenster durch moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung ersetzt werden.
Die Heiztechnik des Hauses soll dabei nicht erneuert werden.
Der Vergleich zeigt, dass der Familie in Heidelberg grundsätzlich mehr mögliche Förderprogramme für die Dachsanierung zur Verfügung stehen als der Vergleichsfamilie in Koblenz. Die Heidelberger Beispielfamilie kann potentiell fünf Förderkredite sowie einen Zuschuss des Landes in Anspruch nehmen plus einen städtischen Zuschuss zur rationellen Energieverwendung.
Welche Förderungen die Koblenzer Beispielfamilie erhalten könnte
Der Koblenzer Modellfamilie auf der anderen Seite steht lediglich auf Landesebene ein Kredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Verfügung. Mit diesem Kredit werden energiesparende Maßnahmen, im konkreten Fall die Verbesserung der Wärmedämmung und Einbau neuer Dachfenster, gefördert.
Gefördert werden Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums. Deren Einkommen darf jedoch die Einkommensgrenze des § 13 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) von Rheinland-Pfalz um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten. Mit ihrem Jahreseinkommen von 49.000 Euro liegt die Koblenzer Familie knapp unter der vorgeschriebenen Einkommensgrenze. Sie könnte daher auf ein Darlehen zur Förderung der Dachdämmung und zum Ersetzen der Dachfenster in Höhe von maximal 60.000 Euro zugreifen. Die Zinsfestschreibung ist dabei an eine wählbare Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren gebunden und beträgt entsprechend 1,55, 1,85 oder 2,00 Prozent pro Jahr.
Welche Förderungen für die Dachsanierung die Heidelberger Familie erhalten könnte
Wie die obige Tabelle aufzeigt, stehen der Familie aus Baden-Württemberg für ihre Dachsanierung sechs Förderungsmöglichkeiten des Landes zur Verfügung, davon fünf zinsgünstige Darlehen sowie ein Zuschuss. Neben Darlehen des Landes zur energetischen Sanierung ihres Daches kann die Familie auch auf Kredite zugreifen, die sich speziell auf die minderjährigen Kinder beziehen.
Auf den Förderkredit „Eigentumsfinanzierung BW“ etwa hat die Familie Zugriff, wenn mit der Dachsanierung auch neuer Wohnraum für eines der minderjährigen Kinder gewonnen werden soll. Erreicht die geförderte Immobilie durch den Umbau zudem ein höheres Energiesparniveau als den KfW-Effizienzhaus-Standard 70, kann die Familie sogar auf einen Tilgungszuschuss für das Darlehen hoffen. Dieser kann bis zu 5.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus 40 betragen. Neben den verschiedenen Krediten kann die Heidelberger Familie auch für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans einen Zuschuss von 200 Euro vom Land erhalten.
Im Gegensatz zu ihrer Koblenzer Vergleichsfamilie können die Heidelberger zudem auf einen Zuschuss auf kommunaler Ebene hoffen. Die Stadt Heidelberg stellt für Energiesparmaßnahmen pro Haus bis zu 12.800 Euro an Zuschüssen zur Verfügung, maximal jedoch 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Diese Obergrenze gilt auch, wenn die Familie mehrere förderfähige Einzelmaßnahmen durchführen will.
Fazit: Sich informieren lohnt sich
Der Vergleich der beiden Beispielfälle hat gezeigt, wie maßgeblich sich bei einer geplanten Dachsanierung die verfügbaren Fördermittel von Ländern und Kommunen je nach individuellem Wohnort unterscheiden können. Sie sollten sich daher immer gezielt über die Möglichkeiten am eigenen Wohnort schlau machen. Zu oft fokussieren sich Artikel über die Fördermöglichkeiten in Deutschland auf bundesweite Förderprodukte und lassen regionale Programme wegen ihrer Vielzahl unter den Tisch fallen. Wie Sie die konkreten Fördermöglichkeiten für ihren Wohnort herausfinden können, erfahren Sie in der Infobox.
Tipp: Wenn Sie erfahren wollen, welche landesinternen oder kommunalen Fördermittel für die Dachsanierung Ihnen in Ihrem Heimatort zur Verfügung stehen, wenden Sie sich an folgende Website: https://www.foerderdata.de/foerdermittel-suche
Sie können sich durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihrer angestrebten Sanierungsmaßnahmen in wenigen Schritten berechnen lassen, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen – von bundesweiten Kredit- oder Zuschussprogrammen bis zu kommunaler Förderung.
Bitte beachten Sie:
Wir versuchen stets, unsere Magazin-Beiträge auf einem aktuellen Stand zu halten, können jedoch nicht garantieren, dass die hier dargestellten Angaben korrekt sind.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de