Auf zum asbestfreien Dach: Sanierung und Asbestentsorgung
Wenn in Ihrem Haus Asbest verbaut wurde, insbesondere schwach gebundene Asbestprodukte, empfehlen Experten eine Sanierung, da es sich um einen gesundheitsgefährdenden Stoff handelt. Die Vorschriften für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 niedergeschrieben.
Welche Schritte Sie einhalten müssen, um Ihre Asbestdachsanierung korrekt durchführen zu lassen und die Baustoffe fachgerecht zu entsorgen, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
1. Asbestanalyse
Der erste Schritt einer bevorstehenden Asbestsanierung ist die Analyse der vorliegenden Bausubstanz. Die Schwierigkeit von Asbestfasern liegt darin, dass sie unsichtbar sind und nur durch eine Material- oder Staubprobe im Labor nachgewiesen werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Untersuchung in die Hände eines Spezialisten zu geben.
2. Beauftragung einer Fachfirma für die Asbestsanierung
Ist in Ihrem Haus Asbest verbaut, zum Beispiel in Form von Asbestzementplatten auf dem Dach, und Sie wollen dieses Material entfernen, suchen Sie nach Unternehmen, die für die Asbestsanierung nach TRGS 519 zugelassen sind. Die Firma sollte einen Sachkundenachweis über den Umgang mit Asbest vorweisen können und die gängigen Vorschriften kennen. Darüber hinaus muss sie personell sowie sicherheitstechnisch entsprechend ausgerüstet sein. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Handwerker während der Maßnahmen Schutzanzüge und Atemmasken tragen. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie sie nach einem angemessenen Preis-/Leistungsverhältnis.
3. Vorbereitende Arbeiten
Sie haben nun eine Firma ausgewählt, welche die Asbestsanierung für Sie vornehmen wird. Bevor sie mit den eigentlichen Maßnahmen beginnen kann, sind weitere Schritte notwendig. Handelt es sich um Ihren derzeitigen Wohnsitz, besprechen Sie mit dem ausführenden Unternehmen, ob Sie für die Dauer der Arbeiten an einem anderen Ort wohnen sollten. Ist dies der Fall, müssen Sie eine Unterkunft für sich und Ihre Familie organisieren.
Werden die Asbestplatten am Dach entfernt, brauchen Sie ein Gerüst. Da immer die Gefahr besteht, dass während der Arbeiten Mineralfasern freigesetzt werden, muss auch die Umgebung Ihres Gebäudes durch eine Baustelle abgesichert werden. So müssen beispielsweise Planen und Folien ausgelegt werden, um herabfallende Bruchteile aufzufangen. Industriesauger müssen bereitstehen, um durch asbesthaltigen Staub verunreinigte Flächen zu reinigen.
Die Firma zur Asbestdachsanierung ist verpflichtet, die Maßnahmen bei der entsprechenden Behörde spätestens sieben Tage vor Beginn anzumelden und ihr Vorgehen absegnen zu lassen. Hierzu gehören auch die Entsorgungspläne.
4. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, beginnt die eigentliche Sanierungsmaßnahme. Dabei unterscheidet die TRGS 519 drei Arten von Arbeiten:
- Abbrucharbeiten, bei denen die Bauteile, zum Beispiel das Dach, komplett rückgebaut und die Asbestprodukte vollständig entfernt werden.
- Sanierungsarbeiten, wobei besonders die schwach gebundenen Asbestprodukte beschichtet oder räumlich getrennt werden. Vorläufige Baumaßnahmen gehören ebenso dazu.
- Instandhaltungsarbeiten, welche die Wartung, Inspektion und Instandsetzung eines Bauteils beinhalten.
In jedem Fall kümmert sich das auf Asbestsanierung spezialisierte Unternehmen um alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen stehen. Sie entscheiden, in Anlehnung an die geltenden Regelwerke, wie sie mit den fest oder schwach gebundenen Asbestprodukten verfahren. Das Ziel bleibt stets, so wenig Fasern wie möglich freizusetzen und damit eine eventuelle Gefährdung der Hausbewohner oder der Umgebung zu vermeiden.
Bei einer Asbestdachsanierung entfernen die Handwerker zunächst die Asbestplatten, mit denen das Dach eingedeckt ist. Sie verwenden dabei staubbindende Mittel oder Sprühanlagen, um einer Kontaminierung der Luft mit Asbest entgegenzuwirken. Um eine Freisetzung der Fasern zu vermeiden, dürfen die Platten beim Abbau nicht beschädigt werden. Sie dürfen daher nicht geworfen werden, sondern müssen über einen Hebezug vorsichtig nach unten befördert werden. Anschließend verstauen sie den Baustoff in dafür vorgesehenen Säcken. Diese sogenannten Bigbags bestehen aus einem staubdichten Kunststoffgewebe.
5. Asbestentsorgung
Auch für die Entsorgung von Asbestplatten oder anderen asbesthaltigen Materialien gelten strenge Vorschriften. Wenn der Anteil der Fasern an der Bauteilmasse 0,1 Prozent übersteigt, handelt es sich um „gefährliche Abfälle“. Sie müssen in dafür geeigneten Behältern gelagert werden, die für Mensch und Umwelt sicher sind und dicht verschlossen werden können. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, Asbestprodukte zu zerkleinern oder zu häckseln. Dadurch gelangen die feinen Fasern in die Luft.
Um den Asbest zu entsorgen, verwendet der Fachbetrieb reißfeste Kunststoffsäcke (Bigbags) oder andere staubdichte Verpackungen. Der Transport zur Deponie unterliegt ebenso festen Regeln. So achten die Spezialisten darauf, dass keine Fasern freigesetzt werden, indem sie das Gefahrgut ausreichend absichern. Eine Sonderdeponie, die behördlich zugelassen ist, entsorgt den Asbest schließlich. Derzeit erfolgt dies als oberirdische oder Untertage-Lagerung. Daneben existieren weitere Verfahren, wie die chemische oder thermische Abfallbehandlung. Sie erfordern je nach Anlage und Technik eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Für diesen Schritt der Asbestsanierung können Sie ebenfalls auf den Fachbetrieb vertrauen und sich dem letzten Punkt widmen: der Modernisierung.
6. Modernisierung Ihres Daches
Die Asbestplatten sind vom Dach ordnungsgemäß entfernt und entsorgt. Nun erfolgt der Wiederaufbau. Da die Asbestprodukte früher als Wärmedämmung und Brandschutz eingesetzt wurden, müssen Sie eine neue Dämmung montieren lassen. Je nach Dachkonstruktion und gewünschter Dacheindeckung können Sie eine Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung vornehmen. Die heutigen Dämm-Materialien sind effizienter als früher. In Abhängigkeit von Stärke und Material verringern sie den Wärmeaustausch zwischen Innen- und Außenluft. Damit isolieren Sie Ihr Gebäude besser. Sie benötigen weniger Energie, um Ihr Einfamilienhaus zu beheizen und senken damit langfristig Ihren Energieverbrauch.
Als neue Dacheindeckung für Ihren Altbau bieten sich verschiedene Materialien an: Tondachziegel, Betonstein, Schiefer, Aluminium oder Faserzementplatten. Insbesondere Schiefer bietet sich an, da bei einer Neueindeckung meist die vorhandene Unterkonstruktion erhalten werden kann.
Damit schützen Sie Ihr Dach wieder vor Wind und Wetter. Sie können in Ihr Haus zurückkehren – falls Sie für die Zeit der Baumaßnahmen eine andere Unterkunft gebraucht haben – und wissen, dass Sie nun unter einem gesundheitlich unbedenklichen Dach wohnen.
So finanzieren Sie die Asbestsanierung
Wie Sie gesehen haben, sind an einer Asbestsanierung eine Vielzahl von Partnern und Unternehmen beteiligt: vom Fachmann für die Materialanalyse bis hin zum Dachdeckerbetrieb, der den Abbruch und die Entsorgung der Asbestprodukte sowie die neue Dacheindeckung vornimmt. Hinzu kommen die Kosten für Material und andere Leistungen. So können Sie schnell Beträge im fünfstelligen Bereich erreichen.
Der Staat unterstützt diese Arbeiten einerseits mit steuerlichen Entlastungen. Sie können die Aufwendungen für die Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung aufführen. Andererseits leisten Bund, Länder und Kommunen sowie private Initiativen finanzielle Hilfe für energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Förderungen erfolgen in Form von zinsgünstigen Krediten, Investitionszuschüssen oder Boni.