Asbestsanierung –
wann ist sie notwendig?
Der einstige Wunderwerkstoff Asbest befindet sich noch in vielen Häusern, die in den 1960er und 1970er Jahren erbaut wurden. Da Experten mittlerweile herausgefunden haben, wie gefährlich Asbest ist und welche Auswirkungen er auf die Gesundheit hat, sollten die betroffenen Bauteile im Rahmen einer Schadstoffsanierung entfernt und entsorgt werden.
Was Sie dabei beachten müssen und warum die Unterstützung durch einen Fachmann wichtig ist, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was ist Asbest und warum ist das Material gefährlich?
Asbest galt lange Zeit als Wunderwerkstoff. Die faserartigen silikatischen Minerale verfügen über sehr gute Eigenschaften: Sie sind chemisch sehr beständig, unempfindlich gegenüber Hitze und nicht brennbar. Deshalb wurden sie in etwa 3000 bis 5000 Produkten verarbeitet und verwendet. Hierzu zählen Platten aus Asbestzement, Kleber, Farbe und Spachtelmasse, Bremsbeläge und Kupplungen sowie technische Anlagen. Asbest befindet sich höchstwahrscheinlich in allen Häusern, die zwischen 1900 und 1990 errichtet wurden, sofern er noch nicht fachgerecht entsorgt wurde.
Heute gilt der Stoff als gesundheitsschädlich. Das Einatmen einer einzigen Faser kann zu Krankheiten wie einem Pleuraerguss, Pleuraplaque, Lungenkrebs oder Asbestose führen. Deshalb ist er seit 1993 in Deutschland verboten, in Europa seit 2005. Die Schwierigkeit besteht darin, dass das Material unsichtbar ist. Asbest können Sie nur mit einer Probe im Labor nachweisen. Aufgrund der Gefahren, die für die Bewohner eines mit Asbest ausgestatteten Hauses bestehen, ist es zwingend erforderlich, diese Probe nur von einem Fachmann vornehmen zu lassen.
Wie funktioniert der Test von Asbest?
Es existieren regionale und überregionale Anbieter, die Tests anhand von Materialproben durchführen. Sie können ein Stück eines verdächtigen Stoffes oder eine Staubprobe an das Labor senden und erhalten je nach gewähltem Service eine Reihe von Ergebnissen zugeschickt. Da beim Fräsen, Bohren oder Schneiden in jedem Fall die gesundheitsschädlichen Asbestfasern freigesetzt werden, muss die Probeentnahme durch einen zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Die Probe wird im Labor unter dem Polarisationsmikroskop untersucht. Die Experten stellen fest, ob und welche Art Asbest in dem Material enthalten ist. Mittels der Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA) können sie außerdem ermitteln, ob der Baustoff künstliche Mineralfasern enthält. Handelt es sich um Fasern, welche die Lungen schädigen können, bestimmt das Labor zusätzlich den Kanzerogenitätsindex (KI). Dieser gibt darüber Auskunft, wie stark krebserregend das Baumaterial ist.
Wann ist eine Asbestsanierung notwendig und sinnvoll?
Seit Mitte der 90er Jahre regelt eine Asbestrichtlinie explizit den Umgang mit schwachgebundenem Asbest. Ob und wie zeitnah eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden muss, wird in drei Dringlichkeitsstufen unterteilt:
Stufe I: Sanierung unverzüglich erforderlich
Stufe II: Neubewertung mittelfristig (innerhalb von 2 Jahren)
Stufe III: Neubewertung längerfristig (innerhalb von 5 Jahren)
Sollte die Bewertung eine zeitnahe Sanierung erforderlich machen, erfolgt diese, laut Asbestrichtlinie, in drei Schritten:
- Entfernen
- Beschichten
- Räumliche Trennung
Wenn sich Asbest in Ihrem Haus befindet, ist eine Sanierung jedoch nicht in jedem Fall notwendig. Dringend erforderlich wird sie, wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht. Dies ist der Fall, wenn die Asbestprodukte beschädigt sind, Brüche aufweisen oder stark verwittert sind. Bei einem Dach besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Asbestplatten durch Wind und Wetter im Laufe der Jahre gealtert sind.
Außerdem gibt es zwei Formen von Asbestprodukten, die unterschieden werden: die fest gebundenen und die schwach gebundenen Erzeugnisse. Die erste Form enthält einen Asbestanteil von bis zu 15 Prozent. Hierzu zählen ebene oder profilierte Asbestzementplatten, die für Fassaden- und Dacheindeckungen, Fensterbretter oder Lüftungsanlagen eingesetzt wurden. Bei der zweiten Variante kann der Anteil bei bis zu 100 Prozent liegen. In diese Kategorie gehören unter anderem Abdichtungen von Stahlträgern, Kabeln und Leitungen, Beschichtungen von Decken und Wänden, die Auskleidung von Nachtstromspeichergeräten sowie die Asbestpappenunterlage bei Fußbodenbelägen. Bereits bei leichtem Anstoßen oder Erschütterungen können hier Asbestfasern freigesetzt werden.
Da der krebserregende Stoff in hohem Anteil in schwach gebundenen Produkten vorhanden ist, sollten Sie in diesem Fall eher über eine Asbestsanierung nachdenken. Die Dringlichkeit der Maßnahmen definiert die Asbestrichtlinie, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Konsultieren Sie dazu einen Experten, der die gängigen Vorschriften kennt und entsprechende Tests durchführen kann.
Sie können die Schadstoffsanierung als Einzelmaßnahme planen oder im Rahmen einer Modernisierung. Beispielsweise wollen Sie Ihr Dach neu eindecken, das oberste Geschoss ausbauen oder eine Wärmedämmung installieren. So können Sie die anfallenden Arbeiten kombinieren und damit die Kosten gering halten – im Vergleich zu zwei zeitlich versetzten Baumaßnahmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Asbestdachsanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen.
Welche Vorschriften gelten für eine Asbestsanierung?
In Deutschland erläutern drei Gesetzeswerke die Vorschriften, die Privatpersonen und Unternehmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest einhalten müssen:
die Chemikalienverbotsverordnung
die Gefahrstoffverordnung
die Technische Regel für Gefahrstoffe 519
Verstöße gegen diese Regelungen ahndet der Staat mit Geldbußen, in manchen Fällen sogar mit Freiheitsstrafe. Nachfolgend listen wir Ihnen einige wichtige Vorschriften im Umgang mit Asbest auf:
- Es ist verboten, ausgebaute oder abgenommene Asbestprodukte weiter zu verwenden.
- Sie dürfen Asbestzementdächer oder -wände nicht überbauen oder überdecken, zum Beispiel, indem Sie eine zweite Dachhaut installieren.
- Fräsen, Bohren, Schleifen und Sägen sollten Sie vermeiden, weil dadurch leicht Fasern freigesetzt werden.
- Sie dürfen Asbestprodukte weder verkaufen noch verschenken. Eine Ausnahme bildet die Abgabe zur Asbestentsorgung.
Warum sollten Sie eine Spezialfirma mit der Asbestsanierung beauftragen?
Wenn Sie nach einer Probe festgestellt haben, dass in Ihrem Haus Asbest verbaut ist und Sie beispielsweise Ihr Asbestdach sanieren müssen, sollten Sie auf eine spezialisierte Firma zurückgreifen. Um den Werkstoff entfernen und entsorgen zu dürfen, benötigen Unternehmen eine Zulassung der entsprechenden Behörde sowie die personellen und technischen Voraussetzungen. Sie kennen die oben genannten Vorschriften und Regelwerke und wissen, wie sie mit dem gesundheitsschädlichen Stoff umgehen müssen.
Zum Beispiel tragen die Handwerker bei den Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen Schutzanzüge und Atemmasken. Die Arbeiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte nicht zerbrochen sowie fachgerecht transportiert und entsorgt werden. Beim Abriss der belasteten Materialen müssen die Flächen mit einem Bindemittel benetzt werden, um eine Freisetzung der Fasern zu verhindern.
Werden diese Maßnahmen nicht eingehalten, könnte die gesamte Wohnung oder das ganze Haus kontaminiert werden. Asbest gehört zur Kategorie der „gefährlichen Abfälle“, die Asbestentsorgung kann deshalb nur in dafür ausgestatteten Deponien erfolgen.