Asbestplatten versiegeln: Alles über die Dachversiegelung
Asbest darf in Deutschland seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr im Bauwesen verwendet werden. Trotzdem geht nach wie vor ein Gefährdungspotential von dem beständigen Mineral aus, da es in unzähligen Gebäuden zum Brandschutz und zur Wärmedämmung verbaut ist.
In Form von Asbestplatten, vor allem als Wellasbestplatten, ist das gesundheitsschädliche Material immer noch auf zahlreichen Dächern zu finden – nach Schätzungen von Rathscheck Schiefer sind 700 Millionen Quadratmeter Dachfläche betroffen, umgerechnet etwa 4,6 Millionen Einfamilienhäuser.
Bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen in Altbauten sehen sich manche Eigentümer plötzlich mit Asbest konfrontiert, der hinter Tapeten verborgen lag oder in Form von Wellasbestplatten auf dem Dach verlegt ist. Sollte sich herausstellen, dass der Vorbesitzer von dem Asbest wusste und ihn verschwiegen hat, kann er haftbar gemacht werden und muss eine nötige Sanierung bezahlen. Doch in vielen Fällen, etwa bei einer Erbschaft, steht der Hausbesitzer allein mit der Asbestbelastung und den möglichen gesundheitlichen oder finanziellen Folgeschäden da.
Viele Hausbesitzer glauben, dass eine Asbestsanierung kostspielig wird, da Asbest unter hohen Sicherheitsvorkehrungen für die Mitarbeiter zurückgebaut werden und im Anschluss in speziellen Behältnissen als Sondermüll entsorgt werden muss. Viele betroffene Eigentümer stellen sich deshalb die Frage, ob möglicherweise eine Versiegelung der Wellasbestplatten oder anderer Asbest-Formteile eine preiswerte Alternative sein kann. Dieser Artikel soll sich speziell der Frage widmen, ob eine reine Dachversiegelung überhaupt eine Option darstellt und welche Alternativen es gibt – denn die Entsorgung von asbesthaltigen Platten ist gar nicht so teuer, wie eigentlich gedacht.
Warum ist Asbest so gefährlich?
Asbest ist ein chemisch resistentes, hitzebeständiges und natürlich vorkommendes Mineral mit faseriger Struktur. Zur Gefahr wird Asbest dann, wenn er Feinstaub freisetzt, der durch die Atmung in die Lungenbläschen des Menschen gelangen kann. Diese Fasern können wegen ihrer Beständigkeit vom Organismus kaum abgebaut oder ausgeschieden werden. Gerade durch die Neigung der Fasern, sich immer weiter der Länge nach aufzuspalten, entfalten sie eine zellschädigende Wirkung. Dadurch kann schon eine geringe Asbestfaserkonzentration in der Raumluft schwere Folgeerkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Bauchfellkrebs verursachen.
Häufiger als eine Asbestose ist ein Pleuraeerguss - bei diesem sammelt sich eine größere Menge Flüssigkeit in der Pleurahöhle. Anzeichen dafür sind etwa Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder trockener Husten. In vielen Fällen verläuft ein asbestbedingter Pleuraerguss allerdings gutartig.
Ist Asbest immer gleich gefährlich?
Keine unmittelbare Gefahr geht zunächst von unbeschädigtem Faserzement aus, der weniger als 15 Prozent Gewichtsanteil Asbest enthält und in dem Asbest in fest gebundener Form vorliegt. Dazu zählen vor allem Asbestplatten für Dächer und Fassaden oder etwa Rohre aus Faserzement. In dieser Form sind die Fasern fest im Zement gebunden – sofern das Material keine Beschädigungen aufweist. Wird eine mechanische Bearbeitung vorgenommen (etwas durch Bohren, Sägen oder Brechen) oder sind die Wellasbestplatten einer starken Verwitterung ausgesetzt, steigt das Risiko einer Faserfreisetzung und somit die Gesundheitsgefährdung erheblich.
Produkte mit schwach gebundenem Asbest hingegen können aufgrund des geringen Gehalts an Bindemitteln jederzeit Asbestfasern in die Raumluft abgeben, selbst wenn keine Bearbeitung stattfindet. Zu den Produkten mit schwach gebundenem Asbest zählen Beschichtungen aus Spritzasbest, Asbestmatten oder etwa Asbestleichtbauplatten. Schwach gebundene Asbestprodukte müssen Sie in jedem Fall unverzüglich entfernen und austauschen, wenn Sie diese in Ihrem Haus entdecken.
Asbestplatten versiegeln: Warum diese Methode nicht sinnvoll ist
Von einer Versiegelung der Asbestplatten sollte aus den folgenden Gründen abgesehen werden:
- Eine Reinigung von unbeschichteten Asbestplatten ist generell verboten. Bei beschichteten Platten ist eine Reinigung mit oberflächenabtragenden Geräten nicht erlaubt. Darunter fallen beispielsweise Hochdruckreiniger, welche aufgrund des intensiven Drucks die gefährliche Substanz auf den Dachplatten freisetzen kann. Ohne eine solche Reinigung ist in den meisten Fällen jedoch auch eine Dachversiegelung nicht möglich.
- Eine Beschichtung der Wellasbestplatten kann nur durchgeführt werden, wenn diese auch intakt sind. Sind sie ohnehin beschädigt, sollten sie schnellstmöglich vom Dach entfernt werden. Doch selbst intakte Platten können bei Bestätigung des Asbestverdachts entsorgt werden – so können Sie sich direkt von den gefährlichen Dachplatten befreien.
- Bei einer Versiegelung der Platten handelt es sich lediglich um eine Aufschiebung nötiger Maßnahmen. Sobald die Asbestplatten stark verwittern oder beschädigt werden, werden Fasern freigesetzt, die unbemerkt eingeatmet werden und sich in den Lungen festsetzen können. Eine Dachversiegelung bedeutet im Endeffekt nur eine Schonfrist für Sie und Ihr Dach.
Achtung: Von Haustürgeschäften unbedingt absehen!
Es kann durchaus vorkommen, dass vermeintlich professionelle Handwerker an der Haustür klingeln. Sie möchten die Hausbesitzer davon überzeugen, dass diese Asbestplatten auf ihrem Dach haben und schnellstmöglich handeln sollten. Im Zuge dessen bieten die Handwerker für einen scheinbar günstigen Preis an, die Wellasbestplatten zu versiegeln. Von solchen Geschäften raten wir jedoch dringend ab. Hegen Sie tatsächlich den Verdacht, dass sich Asbest auf Ihrem Dach befindet, sollten Sie einen zertifizierten Sachverständigen hinzuziehen und nur fachkundige Profis mit einer Dachversiegelung beauftragen.
Welche Alternativen zur Versiegelung von Asbestplatten gibt es?
Ist das Asbestdach noch immer intakt, kann durchaus von jeglichen Arbeiten abgesehen werden – denn erst durch die Bearbeitung der Platten besteht die Gefahr, dass gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt und von Menschen in der näheren Umgebung eingeatmet werden. Haben Sie allerdings einen Sachverständigen beauftragt, um zu überprüfen, ob sich Asbest auf Ihrem Dach befindet, können Sie dieses im Anschluss auch sanieren lassen. So können Sie direkt gewährleisten, dass Ihr Haus von der Substanz befreit wurde.
Zudem ist eine Asbestsanierung schon aus ästhetischen Gründen sinnvoll: Während ein mit Asbest verseuchtes Dach einen mangelhaften Eindruck macht, kann die gesamte Immobilie durch eine neue Dacheindeckung optisch aufgewertet werden.
Sind die Wellasbestplatten jedoch stark verwittert oder wurden beschädigt, ist eine Asbestsanierung unumgänglich. Erst, wenn alle Platten sachgemäß entfernt und entsorgt wurden, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Dach von Asbest befreit ist. Lassen Sie Ihr Dach anschließend mit natürlichen Materialien wie beispielsweise Schiefer decken, sorgen Sie zusätzlich für eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Kostengünstig lässt sich diese Sanierung zudem durch Zuschüsse, Förderungen oder Kredite umsetzen – zahlreiche Länder und Kommunen, aber auch Institutionen wie die Bafa oder die KfW stellen hierfür entsprechende Programme zur Verfügung.
Eine Asbestsanierung darf nur von Spezialfirmen durchgeführt werden
Eine nötige Asbestsanierung muss unbedingt durch eine Fachfirma erfolgen, die umfangreiche Schutzmaßnahmen für ihre Arbeiter gewährleisten kann. Bei besonders großen Objekten können die Maßnahmen soweit gehen, dass Schleusen mit mehreren Kammern installiert werden müssen, in denen die Mitarbeiter beim Verlassen jeweils unterschiedlichen Schutzmaßnahmen unterzogen werden.
Absolut zwingend bei einer Dachversiegelung im Zuge einer Asbestsanierung ist die Verwendung von speziellen Atemschutzgeräten. Je nach Konzentration der Fasern in der Luft müssen etwa Vollmasken mit Gebläseunterstützung verwendet werden. Auch bei der Entsorgung der Asbestplatten muss das Unternehmen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften beachten. Unter gar keinen Umständen darf der Hausbesitzer Asbestreste im Sperrmüll entsorgen. Asbest muss in jedem Fall als Sondermüll behandelt werden, sonst drohen empfindliche Strafen.