Asbestplatten reinigen: Ist das rechtlich erlaubt?
Seit mehr als zwei Jahrzehnten darf der schädliche Baustoff Asbest nicht mehr für die Herstellung etwaiger Produkte eingesetzt werden. Dennoch besteht nach wie vor ein Gefährdungspotential, da die gefährliche Substanz noch immer auf zahlreichen Dächern, in der Dämmung oder in Bodenbelägen verbaut ist.
Laut Angaben des Bayerischen Landesamtes handelt es sich um eine Asbestzementfläche von rund 1,4 Milliarden Quadratmetern in ganz Deutschland.
Möchten nun Hausbesitzer älterer Objekte ihr Dach reinigen, sehen sie sich oftmals mit asbestverseuchten Dachplatten konfrontiert. Viele Eigentümer sind dann unsicher: Dürfen sie die Asbestplatten auf dem Dach überhaupt reinigen? Wie können sie den Asbest entsorgen? Und was müssen sie dabei beachten? Der folgende Artikel klärt diese Fragen und geht dabei auf die Regelungen der Dachreinigung sowie auf den Umgang mit Asbestplatten ein.
Ist Asbest immer gefährlich?
Asbest wird als eindeutig krebserzeugend eingestuft. Die sehr feinen, mineralischen Silikatfasern lassen sich mit dem bloßen Auge nicht erkennen und können schnell eingeatmet werden. Sind sie einmal zur Lunge gewandert, setzen sie sich dort fest – dem menschlichen Körper ist es nahezu unmöglich, die Fasern abzusondern.
Die Asbestfasern reizen das Lungengewebe, welches Narben bildet und sich verhärtet – diese Verhärtung wird auch Asbestose genannt. Symptome sind unter anderem Atemnot, ein zäher Ausfluss und Reizhusten. Hinzu kommt, dass sich Lungenkrebs bilden kann. Wandern die Fasern weiter, können ebenfalls im Brust- und Bauchfell Tumore entstehen.
Inwiefern Asbest tatsächlich zur Gefahr für den Menschen wird, hängt von seiner Zusammensetzung ab. In schwach gebundener Form übersteigt der Asbestanteil meist 60 Prozent – zudem können die Fasern schon durch leichte Erschütterungen freigesetzt werden. Das Risiko, diese unbemerkt einzuatmen, ist also relativ hoch.
In fest gebundener Form liegt der Anteil jedoch bei „nur“ zehn bis 15 Prozent; darüber hinaus sind die Fasern bei Produkten wie Asbestzement fest in dem Zement verschlossen. Eine Freisetzung erfolgt nur bei thermischer oder mechanischer Einwirkung. Produkte aus Asbestzement, beispielsweise die Dachplatten, sind demnach vergleichsweise harmlos, solange sie intakt bleiben. Entstehen jedoch Schäden durch Verwitterung oder durch menschliche Einwirkung, erhöht sich auch hier das Risiko, die freigesetzten Fasern einzuatmen. Vor Renovierungsarbeiten ist es deswegen wichtig, Asbest zu erkennen und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.
Wann wird das Dach gereinigt?
In der Regel handelt es sich bei der Dachreinigung nicht um eine technische, sondern eine ästhetische Maßnahme. Denn weder Moos und Schmutz noch Vogelkot schmälern die Schutzfunktion der Dacheindeckung. Tatsächlich notwendig ist es also nicht, das Dach zu reinigen – wer sich mit den ganz typischen Verunreinigungen arrangieren kann, kann darauf verzichten, das Dach zu reinigen.
Allerdings kann das Dach zu reinigen insbesondere im Frühjahr dabei helfen, unter den Schmutz- und Moosablagerungen etwaige Schäden zu entdecken, die in den kälteren Monaten entstanden sind. Denn die Ausbesserung dieser Schäden sollte in jedem Fall durchgeführt werden, bevor diese durch Regen, Wind, starke Sonneneinstrahlung, Schnee oder andere Wettereinwirkungen verschlimmert werden.
Wie ist die Reinigung von Asbestplatten geregelt?
Der Umgang mit Asbestplatten ist in der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519) und in der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) geregelt.
Bei der Asbestplatten-Reinigung muss zwischen beschichteten und nicht beschichteten Platten unterschieden werden. So ist die Säuberung von nicht beschichteten Asbestplatten grundsätzlich verboten, da hier schon in kurzer Zeit Fasern freigesetzt werden können.
Beschichtete Asbestplatten dürfen hingegen nicht mit Geräten beziehungsweise mithilfe von Methoden gereinigt werden, welche die Oberfläche abtragen.
Dazu gehören:
- Hochdruckreiniger
- Niederdruckreiniger
- Abschleifen
- Abbürsten mit beispielsweise Drahtbürsten
Gesäubert werden dürfen die Platten demnach nur mit drucklosem Wasser sowie mit Schwämmen und anderen weich arbeitenden Geräten, die keine Schäden hinterlassen.
Trotz dieser Möglichkeit sollte generell von einer Dachreinigung abgesehen werden, wenn Asbest auf dem Dach vermutet wird – das Risiko, die gefährlichen Fasern dadurch freizusetzen, das Dach zu reinigen, ist schlicht zu groß.
Hinweis: Asbest auf dem Dach!
Bei Gebäuden, die zwischen den 1950er und 1980er-Jahren errichtet wurden, ist die Wahrscheinlichkeit von Asbestplatten auf dem Dach hoch. Denn in diesen Jahrzehnten wurde die sogenannte Wunderfaser aufgrund ihrer hervorragenden Hitzebeständigkeit und chemischen Stabilität für etliche Produkte verwendet – zum Beispiel Dachplatten, Leichtbauplatten, Putze, Arbeitsschutzkleidung oder die Isolierung von Elektroinstallationen.
Asbestplatten reinigen: Strafen bei Verstoß
Wer gegen die Regelungen verstößt und seine Asbestplatten illegal reinigt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. In welcher Höhe die Strafe verhängt wird, hängt von dem jeweiligen Gericht sowie dem angerichteten Schaden ab.
Im Jahr 2007 musste beispielsweise ein 50-Jähriger in Schwaben eine Strafe von 1.500 Euro zahlen: Zwar hatte er das Dach lediglich mit einem Besen gereinigt, doch das Gericht plädierte, dass bei Asbestplatten alle Reinigungsmaßnahmen verboten seien, die eine scheuernde Wirkung hätten. Hinzu kommt, dass der Angeklagte die Dachrinne mit einem Hochdruckreiniger gesäubert hatte und mit dem Gerät an die Kante des Dachs geraten war. Dadurch wurden gefährliche Asbestfasern freigesetzt.
Besitzen Sie also ein älteres Objekt, sollten Sie sich vorab von einem zertifizierten Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen. Kann damit eindeutig nachgewiesen werden, dass sich Asbest auf dem Dach befindet, sollten Sie unbedingt von der Reinigung absehen. Damit vermeiden Sie nicht nur eine Geldstrafe, sondern reduzieren auch das Risiko, beim Reinigen des Daches eventuell schädliche Fasern freizusetzen.
Warum die Asbestsanierung sinnvoller ist
Hegen Sie den Verdacht, dass sich auf Ihrem Dach Asbestplatten befinden, sollten Sie einen zertifizierten Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann eine Probe nehmen und mithilfe einer Laboranalyse herausfinden, ob Ihr Dach tatsächlich asbestverseucht ist.
Ist dies der Fall, ist die Asbestsanierung eine sinnvolle Maßnahme: Dadurch befreien Sie Ihr Heim von den gefährlichen Fasern und können im Zuge dessen eine neue Eindeckung anbringen, die einen deutlich wertigeren Eindruck macht. Auf diese Weise steigern Sie die Ästhetik Ihrer Immobilie und damit auch ihren Wert. Hierfür eignet sich eine Eindeckung mit Schiefer besonders, da die Unterkonstruktion in der Regel erhalten bleiben kann. Außerdem können Sie weiterhin das Dach versiegeln um wetterbedingte Dachschäden in Zukunft zu minimieren.
Achtung: Sanierung unbedingt von Fachunternehmen durchführen lassen!
Führen Sie die Sanierungsmaßnahmen keinesfalls in Eigenregie durch, sondern beauftragen Sie eine nach Nr. 2.7 TRGS 519 zugelassene Spezialfirma. Diese verfügt zum einen über das erforderliche Wissen und zum anderen über die nötige Schutzausrüstung. Darüber hinaus haben die professionellen Arbeiter jeden Arbeitsschritt verinnerlicht und wissen zudem, wie die Asbestplatten entfernt werden müssen und wie das Versiegeln des Daches hinterher vonstatten geht. Sie kümmern sich zudem darum, den Asbest zu entsorgen - kalkulieren Sie die Kosten für die Asbestentsorgung mit etwa 6.000 Euro in Ihren Plan ein.
Finanzieren können Sie die Asbestsanierung über diverse Finanzierungsprogramme der Länder und Kommunen. Auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA stellen verschiedene Kredite und Zuschüsse zur Verfügung, wenn energetische Maßnahmen durchgeführt werden. Decken Sie Ihr Dach mit Schiefer ein, können Sie ebenfalls einen Sanierungsgutschein von Rathscheck Schiefer in Anspruch nehmen.