Asbest richtig entsorgen: Tipps für den richtigen Umgang
Fasern des strapazierfähigen Minerals Asbest und asbesthaltige Baustoffe wurden wegen ihrer hervorragenden technischen Eigenschaften vor allem als Isoliermaterial und für Faserzement-Bauteile eingesetzt. Denn Asbest kennzeichnet sich dadurch, dass er nicht brennbar, hitze- und säurebeständig, zugfest und zugleich elastisch ist.
Doch mit zunehmender Verwendung von Eternitplatten, asbestbelasteten Dämmmaterialien und Wellplatten im zwanzigsten Jahrhundert zeigte sich immer deutlicher die gesundheitliche Gefahr, die von dem natürlich vorkommenden Silikat ausgeht.
Die einstige „Wunderfaser“ wurde plötzlich zum Problemfall. Viele Gebäude aus dem zwanzigsten Jahrhundert mussten wegen zu starker Asbestbelastung geschlossen und abgerissen werden. Doch bei der Sanierung oder dem Abbruch von asbesthaltigen Materialien fallen Abfälle an, die wegen ihres Asbestanteils nicht auf herkömmliche Weise entsorgt werden können und als Sondermüll zu behandeln sind. Der folgende Artikel soll Sie darüber aufklären, wie Sie Asbest entsorgen und worauf Sie bei asbesthaltigen Abfällen achten müssen.
Wichtigstes Ziel bei der Asbestentsorgung ist es, dass während des Transports und bei der Lagerung auf der entsprechenden Deponie keine schädlichen Asbestfasern freigesetzt werden können. Grundsätzlich gelten im Umgang mit Asbest – beispielsweise bei Sanierungsmaßnahmen – umfassende gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften betreffen besonders den Arbeitsschutz, der in der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel für den Umgang mit Gefahrenstoffen 519 geregelt ist. Doch auch der Immissionsschutz sowie der Gefahrguttransport in Bezug auf Asbest sind gesetzlich geregelt.
Warum sind Asbestabfälle so gefährlich?
Wenn Sie Asbest entsorgen ist ein reiner Hautkontakt nicht gefährlich. Lediglich die feinen Asbestfasern, die sich vom Asbest lösen und eingeatmet werden können, stellen ein Risiko dar. Wenn sich diese Fasern in den menschlichen Atmungsorganen festsetzen, kann es nach Erkenntnissen der Wissenschaft zu einer Irritation und Vernarbung des Lungengewebes kommen. Zu den Spätfolgen zählen die Lungenkrankheit Asbestose sowie lebensbedrohliche Tumore der Lunge, des Brustfells oder des Bauchfells. Aus diesem Grund fällt Asbest nach der Gefahrstoffverordnung unter die besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffe.
Wie die verschiedenen Abfallarten von Asbest bei der Entsorgung behandelt werden müssen
Asbest wird bei der Entsorgung grundsätzlich nach zwei Abfallarten unterschieden. Das sind auf der einen Seite Abfälle mit schwach gebundenen oder ungebundenen Fasern. Auf der anderen Seite sind das Produkte mit fest gebundenem Asbest, wozu vor allem Faserzementprodukte zählen, die für Dachwellplatten, Eternitplatten, Fassadenplatten oder anderen Formteilen gegossen wurden.
Wie das Entsorgen von Asbestabfällen mit ungebundenen oder schwach gebundenen Fasern abläuft
Zur Gruppe mit schwach gebundenen oder ungebundenen Asbestfasern zählen folgende Produkte:
- Spritzasbest, der häufig zum Brandschutz auf Stahlträger aufgebracht wurde
- Asbestpappen, zum Beispiel als Unterlage unter PVC-Belägen
- kleine Teile und Bruchstücke aus Asbestzementbauteilen
- mit Asbest verunreinigte hausmüllartige Abfälle (beispielsweise Bodenbeläge wie Cushion-Vinyl-Böden oder Floor-Flex-Böden, Dämmmaterialien oder Teppichböden)
- Arbeitsmittel (z.B. Kleidung), die mit Asbestfasern behaftet sind
- sowie Asbestabfälle aus anderen Verwendungsbereichen. Dazu zählen Materialien zur Isolation, zum Brandschutz, zur Abdichtung, zur Filtration. Asbesthaltiges Füll- und Dämmmaterial sowie Reibungsbeläge von Bremsen und Kupplungen zählen auch zu dieser Gruppe.
Abfälle aus dieser Gruppe müssen vor der Ablagerung und Entsorgung des Asbests grundsätzlich in Zement gegossen werden. Außerdem müssen asbesthaltige Abfälle mit Wasser und Zement so gemischt werden, dass die Asbestfasern fest eingebunden sind, nicht freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen können. Die Konsistenz des verwendeten Betons muss zwischen „weich“ (Ausbreitmaßklasse F3) und „plastisch“ (Ausbreitmaßklasse F2) liegen.
Bei geringeren Mengen von solchen Asbestabfällen kann auch die sogenannte „Fass-in-Fass-Methode“ angewandt werden. Dabei werden die belasteten Abfälle in einem Fass untergebracht, das wiederum in ein größeres Fass verstaut und darin schließlich einbetoniert wird. Die Ummantelung aus Beton sollte mindestens zehn Zentimeter dick sein. Außerdem müssen die Hohlräume im inneren Fass ausgegossen werden, damit die Fässer nicht zusammengedrückt werden können.
Wie das Entsorgen von Asbestabfällen mit fest gebundenen Fasern funktioniert
Zu dieser Gruppe zählen vor allem große, meist plattenförmige Abfälle aus Asbestzement. Dabei handelt es sich zumeist um Fassadenbekleidungen und Dachplatten. Beim Abbau und bei der Entsorgung müssen Asbestplatten bis zur endgültigen Einlagerung befeuchtet beziehungsweise mit einem staub- und faserbindenden Mittel besprüht werden. Dafür eignen sich beispielsweise Stein- oder Putzverfestiger. Die Asbestplatten müssen zur Entsorgung in reißfesten Polyethylen-Säcken staubdicht verpackt werden. Derartige Platten- oder Big-Bags für die Asbestentsorgung sind in Baumärkten oder im Internet-Versandhandel erhältlich.
Wie Sie Transport und Entsorgung von Asbest richtig handhaben
Nach der richtigen Vorbehandlung müssen asbesthaltige Abfälle auf einer geeigneten Deponie für Sondermüll in Ihrer Nähe abgeliefert werden. In vielen Fällen müssen die Abfälle auf Einwegpaletten übergeben werden, damit die Deponiemitarbeiter die Abfälle kompakt mit Gabelstaplern und andern Flurförderzeugen transportieren können. Nicht alle Deponien bieten daher die Möglichkeit, ganze Container anzunehmen. Dies ist jedoch kein Problem, mit dem Privatpersonen mit kleinen Mengen konfrontiert werden. Fachunternehmen wissen hingegen genau Bescheid, wo und wie sie Asbestmüll anliefern und einlagern können.
Da es sich bei asbesthaltigen Produkten um besonders überwachungsbedürftigen Sondermüll handelt, muss bei gewerblicher Anlieferung ein Entsorgungsnachweis ausgestellt werden, der die sachgerechte Entsorgung belegt. Für Privatpersonen, die nur kleine Mengen Material wie zum Beispiel Wellasbest oder Eternitplatten entsorgen, ist dieser Nachweis nicht zwingend erforderlich. Es empfiehlt sich dennoch, den Nachweis zu verlangen. So stellen Sie im Nachhinein sicher, dass Sie nicht juristisch angreifbar sind, da Sie die Asbestentsorgung belegen können.
Zudem müssen Asbestlieferungen mit einem speziellen Hinweisschild für Asbest gekennzeichnet werden. Derartige Schilder oder Aufkleber können Sie im Fachhandel (beispielsweise in Baumärkten) erwerben. Sollte das Einsammeln und Transportieren der asbesthaltigen Abfälle auf gewerblicher Basis stattfinden, ist eine Transportgenehmigung nötig. Wenn Sie jedoch asbesthaltige Abfälle aus Ihrem Privathaushalt anliefern, ist keine Transportgenehmigung erforderlich. Abgesehen davon muss bei belasteten Abfällen von privaten Anlieferern, etwa Asbestplatten, die Sie entsorgen wollen, die gleiche Vorbehandlung wie bei großen Mengen durchgeführt werden.
Die Anlieferung muss bei kleineren Mengen oft nicht zwingend auf Paletten stattfinden, da diese Mengen meist auch von Hand abgeladen werden können. Ansonsten gelten in der Regel dieselben Anlieferbedingungen wie für gewerblich betriebene Entsorgungen von Asbestabfällen.
Wo Sie ein kompetentes Fachunternehmen für Entsorgung und Sanierung finden können
Um Asbest zu entsorgen, finden Sie am besten eine Spezialfirma für Instandhaltung, Sanierung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialen in Ihrer Nähe. Dafür können Sie sich an die entsprechenden Berufs- und Wirtschaftsverbände wenden. Auch TÜV und DEKRA können Ihnen meist die Kontaktdaten von entsprechenden Unternehmen vermitteln und wissen auch, welche Deponien in der Umgebung für Sondermüll zuständig sind und Asbestabfälle annehmen. Oft reicht jedoch auch schon eine einfache Internet-Recherche oder ein Tipp aus dem Bekanntenkreis, um ein kompetentes Unternehmen zu finden.