Asbest eingeatmet - was tun?
Insbesondere Berufsgruppen, die über mehrere Jahrzehnte mit asbesthaltigen Produkten in Kontakt treten, sind einem höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Hierunter fallen unter anderem Ofenmaurer, Installateure sowie Dachdecker in der Altersgruppe ab 50 Jahren.
Doch auch Heimwerker, die viele Arbeiten am Haus in Eigenregie durchführen, können möglicherweise Asbest einatmen. Grund dafür sind oftmals fehlende Schutzmaßnahmen, da die Hausbesitzer nicht genügend über den Gefahrstoff und das damit einhergehende Risiko informiert sind.
Wo finde ich Unterstützung?
Die ersten Ansprechpartner sollten die zuständigen Bau- und Umweltbehörden am Wohnort sein, die Ihnen zertifizierte Sachverständige zur Einschätzung einer möglichen Gefährdung vermitteln können oder Ihnen Firmen nennen, die sich mit Asbest auskennen. Möglicherweise wird Ihnen alternativ eine kostengünstigere Versiegelung empfohlen, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden, doch hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufschiebung nötiger Maßnahmen – bei Asbestplatten auf dem Dach ist nur eine Entfernung wirklich sinnvoll.
Asbest eingeatmet – was nun?
Sollte am Arbeitsplatz eine Kontamination erfolgt sein, muss die zuständige Berufsgenossenschaft informiert werden. Sie klärt auch die Frage, wer für den Kontakt verantwortlich ist. Arbeitnehmer, die einer als gefährlich geltenden Asbestbelastung ausgesetzt waren, sollten von dem Angebot einer lebenslangen ärztlichen Überwachung durch spezialisierte Fachärzte Gebrauch machen.
Innerhalb der Berufsgenossenschaften ist die Gesundheitsvorsorge (GVS) zuständig, die sich früher die Zentrale Erfassungsstelle für Asbeststaubgefährdete Arbeitnehmer (Zas) nannte. Dort erfahren Sie, welche ärztliche Hilfe Sie am Wohnort oder in der Nähe in Anspruch nehmen können.
Haben Sie einen Arzt konsultiert, werden unter anderem die Atemwege untersucht und Röntgenaufnahmen des Brustkorbs gemacht, um zu sehen, ob sich asbestbedingte Veränderungen der Lunge oder des Rippenfells zeigen. Bei unklarem Befund bieten sich eine Computertomografie und eventuell weitere Maßnahmen zur Abklärung an. Sämtliche Kosten werden vom Unfallversicherungsträger (der Berufsgenossenschaft) übernommen.
Geht der Arbeitgeber in Rente oder Sie wechseln den Arbeitgeber, bleibt die GVS verantwortlich.
Welche Gefahr besteht?
Durch Asbest in der Lunge können sich das Lungengewebe oder Rippenfell verändern und nachfolgend erste Asbest-Symptome auftreten.
- Pleuraplaques: Hierbei handelt es sich um eine Bindegewebsverdickung, die infolge einer Einatmung von Asbestfasern entstehen kann. Diese inhalierten Fasern wandern durch die Lunge und reizen das Lungenfell – dadurch kommt es zu einer Entzündung. Betroffene nehmen in diesem Stadium keine Symptome wahr. Es gibt keine Beweise dafür, dass Pleuraplaques zu Tumoren führen.
- Pleuramesotheliom: Hier kommt es vermehrt zu Schmerzen des Brustkorbs, der Schulter oder im Oberarm der betroffenen Seite. Später kommen Reizhusten, Atemnot, Fieber und Gewichtsverlust hinzu.
- Pleuraerguss: Zu den Symptomen eines Pleuramesothelioms kann der Pleuraerguss gehören, bei dem sich größere Mengen Flüssigkeit in der Pleurahöhle ansammeln. Mögliche Anzeichen dafür sind Kurzatmigkeit, trockener Husten und
- Brustschmerzen. Häufig verläuft ein Pleuraerguss allerdings gutartig.
- Mesotheliom: Hat jemand Asbest eingeatmet, kann sich das Mesothel rippenseitig oder lungenseitig bösartig verändern. Auch das Bauchfell (Peritoneum) oder der Herzbeutel (Perikard) können betroffen sein.
- Lungenfibrose (Asbestose): Es kommt zu Reizhusten, Auswurf und Atemnot, vor allem bei Anstrengungen, später auch in Ruhe. In Spätstadien gelangt durch das veränderte Lungengewebe weniger Sauerstoff ins Blut, dies macht sich zuerst durch Atemnot unter Belastung bemerkbar.
- Lungenkrebs: Patienten beklagen hartnäckigen Husten, Atemnot und Schmerzen im Brustkorb. Im Endstadium leidet der Patient unter blutigem Auswurf, leichtem Fieber, Gewichtsverlust und extremem Schwitzen in der Nacht.
- Kehlkopfkrebs: Dieser äußert sich meist durch Heiserkeit und gelegentliches Druckgefühl im Hals.
Wie können Sie vorbeugen?
Als Beschäftigter im Baugewerbe sollten Sie grundsätzlich auf das Rauchen verzichten, insbesondere wenn Sie vielleicht bereits in früheren Jahren Asbeststaub eingeatmet haben. Ist an Ihrem Arbeitsplatz mit einer erhöhten Asbestbelastung zu rechnen, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber gemäß der Gefahrstoffverordnung geeignete Schutzkleidung, zum Beispiel Atemschutzmasken, stellen.
Als Mieter oder Hauseigentümer sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit Asbest vermeiden. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Asbestprodukten ausgestattet ist, sollten Sie eine Fachfirma beauftragen, die vorab Messungen der Raumluft durchführt und gegebenenfalls den Asbest entfernt, beziehungsweise das Gebäude fachmännisch saniert. Während den Arbeiten muss für eine Abschottung von anderen Räumen gesorgt werden, damit keine Asbestfasern in unbelastete Bereiche verschleppt werden.
Welche Möglichkeiten zur Heilung bestehen?
Viele Betroffene stehen vor folgender Frage: Asbest eingeatmet - was nun? Durch die Anerkennung als Berufskrankheit können Sie auf Angebote der zuständigen Berufsgenossenschaften zurückgreifen. Unter anderem bieten sie ambulante Rehabilitationen an. Jede Berufsgenossenschaft handhabt es unterschiedlich, aber zu Beginn erfolgt beispielsweise meist eine dreiwöchige ambulante Behandlung. Sie beinhaltet eine Form der Physiotherapie und eine ärztliche sowie psychologische Behandlung. Darüber hinaus wird bei den Patienten eine Ernährungstherapie und gegebenenfalls eine Raucherentwöhnung durchgeführt. Um die Atembeschwerden zu lindern, werden den Betroffenen eine spezielle Atemgymnastik und verschiedene Entspannungstechniken beigebracht.
Die intensive ambulante Rehabilitation dauert drei Monate, woraufhin oft eine dreimonatige Weiterbehandlung erfolgt. Diese umfasst spezielle Gesundheitsschulungen und physiotherapeutische Behandlungen. Für Herzpatienten existieren schon jahrelang spezielle Sportgruppen, so auch für Lungenkranke. In vielen Großstädten haben sich Lungensportgruppen gebildet: Unter ärztlicher Aufsicht können Betroffene dort einmal wöchentlich auf das Krankheitsbild zugeschnittenen Sport mit anderen betreiben.