Voraussetzung für Förderung der Dachsanierung durch die KfW

Wer seine Wohnung oder sein Haus energetisch saniert, kann in der Regel auf eine Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hoffen. Die KfW ist bei Dachsanierungen und anderen energetischen Aufwertungsarbeiten deshalb so spendabel, weil eine erhöhte Energieeffizienz im deutschen Gebäudebestand bedeutend für die Energiewende ist.

Mit der Energiewende will die deutsche Bundesregierung die Abkehr von fossilen Energieträgern und atomarer Energie hin zur nachhaltigen Energieversorgung schaffen. Bisher entfallen gut 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs auf Gebäude. Mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ leistet die KfW also ihren Beitrag zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung.

Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ beträgt derzeit 100.000 EUR pro Wohneinheit. Der maximale Tilgungszuschuss im Kreditprogramm der KfW beläuft sich auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags beziehungsweise maximal 27.500 EUR je Wohneinheit. Für Bauherren, welche die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, stehen Investitionszuschüsse von bis zu 30.000 EUR pro Wohneinheit zur Verfügung.

Dieser Artikel soll sich konkret auf den Fall konzentrieren, dass Sie Ihr Dach einer Modernisierung unterziehen wollen. Insbesondere soll Ihnen aufgezeigt werden, welche Vorraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Mittel der KfW für die Dachsanierung in Anspruch nehmen zu können.

Dachsanierung Förderung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die hier vorgestellten Förderprogramme regelmäßig ändern können. Aktuelle Angaben finden Sie auf den Webseiten der KfW und der BAFA.

Wann unterstützt die KfW eine Dachsanierung?

Grundsätzlich gilt für KfW-Fördermittel für die Dachsanierung: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard Ihres Gebäudes nach der Sanierung ist, umso höher fällt die KfW Förderung für die Sanierung aus. Die höchsten Beträge können von der KfW für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 bewilligt werden. Doch auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren werden mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, die schrittweise sanieren wollen oder für die sich eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet.

Tipp: Sämtliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch die KfW finden Sie auf der Internetseite: www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.

Im Folgenden sollen Ihnen die zwei wichtigsten Programme dargestellt werden, um eine KfW-Förderung für energetische Sanierungen oder die Dachdämmung zu erhalten. Im Vordergrund soll dabei die Frage stehen, welche Voraussetzungen Sie als Antragsteller erfüllen müssen.

Welche Voraussetzungen Sie für die KfW-Programme 151 und 152 erfüllen müssen

  • Mit dem Förderprogramm 151 stellte die KfW ein Darlehen für die Dachsanierung und andere Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
  • Das Darlehen kann von Immobilienbesitzern sowohl für selbst genutzte als auch für vermietete Wohngebäude beantragt werden, sofern diese eine Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Niveau oder energetische Einzelmaßnahmen planen.
  • Voraussetzung für einen KfW-Kredit für die Dachsanierung ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Die KfW schließt also neuere Bauwerke grundsätzlich von der Förderung aus.
  • Dafür können aber auch Ersterwerber von neu sanierten Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen von dem Programm profitieren. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die betreffende Immobilie innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gekauft wurde. Außerdem müssen die Kosten der energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen werden, etwa im Kaufvertrag.

Welche konkreten Maßnahmen fördern die Programme 151 und 152?

Das Förderprogramm 151 fördert alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zu den KfW-Effizienzhaus Standards 55, 70, 85, 100 oder 115 führen. Der Primärenergiebedarf darf nach der Sanierung also höchstens 55 bis 115 Prozent des Bedarfs eines vergleichbaren Neubaus gemäß Energiesparverordnung (EnEV) betragen.

Für Wohnungs- und Hauseigentümer, die zwar die Energieeffizienz ihres Gebäudes steigern wollen, aber keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, ist das Programm 152 der KfW eine sinnvolle Alternative. Neben der Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden, Geschoss- und Kellerdecken umfasst es auch die Erneuerung von Außentüren und Fenstern, die Verbesserung oder Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Installation oder Erneuerung einer Lüftungsanlage. Für Bauherren, die die Unterstützung der KfW für die Dachsanierung anstreben, ist das Programm 152 also zumeist besser geeignet.

Für eine Komplettsanierung im Programm 151 auf Effizienzhaus-Niveau beträgt der maximale Darlehensbetrag der KfW 100.000 Euro. Wenn Sie Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung vornehmen wollen, können Sie mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit 152 von bis zu 50.000 Euro gefördert werden.

Zusätzlich gewährt die KfW den Kreditnehmern hohe Tilgungszuschüsse, je nachdem, welcher Effizienzstandard durch die Modernisierungsmaßnahmen erreicht wird. Wenn Sie den höchsten Standard zum KfW-Effizienzhaus 55 erreichen, können Sie bei einem Kredit von 100.000 Euro bis zu 27.500 Euro (entspricht 27,5 %) Ihrer Darlehenssumme als Tilgungszuschuss erhalten. Dieses Geld bekommen Sie also geschenkt und müssen es nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen Sie für den KfW-Zuschuss 430 erfüllen müssen

  • Der Zuschuss 430 richtet sich an Wohnungseigentümer und an private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die nicht mehr als zwei Wohneinheiten umfassen.
  • Auch Ersterwerber von sanierten Ein- oder Zweifamilienhäusern oder von einer Eigentumswohnung sind berechtigt, den Zuschuss zu nutzen.
  • Eigentümergemeinschaften können unter Umständen ebenfalls vom Investitionskostenzuschuss profitieren. Die Gemeinschaft muss dafür aber ausschließlich aus Privatpersonen bestehen.
  • Eigentümer von Ferienhäusern oder -wohnungen haben jedoch keinen Anspruch auf den Zuschuss der KfW.
  • Unterstützt werden auch verschiedene energetische Einzelmaßnahmen wie beispielsweise Dämmungsmaßnahmen an Dach und Wänden oder die Modernisierung der Heizungsanlage.
  • Auch der Kauf von saniertem Wohnraum kann bezuschusst werden. Dafür müssen jedoch die vorangegangenen energetischen Sanierungsmaßnahmen ausgewiesen werden können.
  • Eigentümer von Baudenkmälern können ebenfalls mit Unterstützung der KfW energieeffizient sanieren. Auch andere besonders erhaltenswerte Gebäude sind dabei zuschussberechtigt.

Was ist der Zweck des Programms 430?

Der Zuschuss 430 unterstützt private Eigentümer bei Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Energiebilanz ihrer Immobilie nachhaltig verbessert wird. Er kann bis zu 30.000 Euro betragen. Vor allem privat finanzierte Umbaumaßnahmen lassen sich dank des Zuschusses noch profitabler gestalten. Zudem sorgen die dauerhaft gesenkten Energiekosten dafür, dass sich die Investition schon sehr bald amortisiert.

Voraussetzungen für das Effizienzhaus KfW 70

  • Jährlicher Wärmeenergieverbrauch 30% geringer als der eines vergleichbaren Neubaus
  • Förderungen bestehen nur für Bestandsimmobilien

Voraussetzungen für das Effizienzhaus KfW 55

  • Jährlicher Energiebedarf beträgt 55% des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus
  • Sehr gute Wärmedämmung
  • Dreifachverglasung der Fenster und Türen
  • Holzpellet-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe
  • Thermische Solaranlage oder Photovoltaikanlage
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich für beide KfW-Förderarten erfüllt sein?

Ob Sie sich schlussendlich für einen Kredit (mit Option auf Tilgungszuschuss) oder einen reinen Zuschuss der KfW für Ihre Dachsanierung entscheiden, hängt maßgeblich davon ab, wie umfangreich Ihre Maßnahmen angedacht sind und wie hoch Ihre privaten Mittel sind. Obwohl sich die beiden Fördervarianten in einigen Punkten unterscheiden, sind ihnen zwei Voraussetzungen gemeinsam, die in jedem Fall erfüllt werden müssen:

  • Die Dachsanierung muss stets von einem Fachmann begleitet und abgesegnet werden. So will die KfW sicherstellen, dass die Maßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes tatsächlich verbessern. In der Regel übernehmen Architekten oder Energieberater diese Aufgabe. Diese helfen auch bei der Beantragung der Förderung.
  • Der Antrag bei der KfW muss immer vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Auch die Beautragung einer Firma vor der Bewilligung kann Sie Ihre Förderung kosten.

Wenn Sie alle oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt haben, sollte der Förderung Ihres Sanierungsvorhabens durch die KfW nichts mehr im Wege stehen.

Tipp:

Einen von der KfW anerkannten Energieberater in Ihrer Umgebung finden Sie auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de. Auch der TÜV und die DEKRA vermitteln Kontakte zu kompetenten Baubegleitern.

Bitte beachten Sie:
Wir versuchen stets, unsere Magazin-Beiträge auf einem aktuellen Stand zu halten, können jedoch nicht garantieren, dass die hier dargestellten Angaben korrekt sind.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de

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