Dachsanierung:

Förderungen für Ihr neues Dach im Überblick

Bei einem geplanten Dachausbau oder einer Dachsanierung fallen Fördermittel häufig unter den Tisch. Entweder hat sich der Bauherr nicht ausreichend informiert oder er hat sich im Dickicht der deutschen Förderlandschaft verirrt oder entnervt aufgegeben. Tatsächlich können die zahlreichen Programme mit verschiedenen Antragsverfahren und -formen, Zugangsbedingungen und -beschränkungen abschreckend und verwirrend wirken. Nicht nur Hauseigentümer, auch erfahrene Architekten und Handwerker können hier schnell den Durchblick verlieren.

Dabei lohnt es sich, sich vor der Umsetzung über die verschiedenen deutschen Förderprogramme zur Dachsanierung zu informieren. Denn bei den richtigen Voraussetzungen wird die Entscheidung für energiesparende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen am Dach belohnt. In Deutschland stehen über 1.100 Förderungen zur Verfügung, von Zuschüssen bis zu Förderkrediten. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick ermöglichen, damit Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben kein Geld unnötig verschenken.

Dachsanierung Förderung Schieferdach

Wann bei der Dachsanierung eine Förderung oder Finanzierung lohnenswert ist

Grundsätzlich wird ein neues Dach oder die Dachdämmung nur gefördert, wenn die Baumaßnahme die Energieeffizienz des Hauses verbessert. Da dies unter Verwendung zeitgemäßer Dämmaterialien und –techniken allerdings die Regel ist, kommt eine Förderung bei den meisten Dachsanierungen in Frage. Besonders bei umfassenden Baumaßnahmen mit hohen Kosten sowie bei dringend notwendigen Sanierungen ist die Inanspruchnahme einer günstigen Finanzierung oder einer Förderung sinnvoll.

Auch zeitgemäße Dämmmaterialien und –arten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Energieeffizienz. Daher sollten Sie Ihre Fördermöglichkeiten bereits bei der Planung des neuen Daches genau prüfen. Ein Energieberater kann Ihnen mittels konkreter Berechnungen helfen, die sinnvollste Baumaßnahme zu finden. Die Erneuerung der Dachdämmung, der Einbau neuer Dachfenster sowie die Neueindeckung bei gleichzeitiger Erneuerung der Dämmung sind förderwürdig, ebenso die Installation von Solaranlagen. Auch bei der Asbestsanierung steht Ihnen der Staat mit Steuererleichterungen zur Seite.

Unter Umständen kann eine umfassende Sanierung dank der Förderung langfristig lohnenswerter sein als die günstigere Teilsanierung. Die dabei anfallenden Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten sowie Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen werden ebenfalls gefördert. Das neue Dach amortisiert sich zudem nach einigen Jahren über die Heizkosteneinsparungen.

Welches sind die grundsätzlichen Arten der Förderung bei Dachsanierungen und wann sind diese zu beantragen?

Ist die Entscheidung gefallen, Ihr Dach einer Modernisierung zu unterziehen, sollten Sie schon frühzeitig die Bedingungen einer privaten oder staatlichen Förderung der Dachsanierung prüfen. Einerseits müssen die meisten Förderungen schon vor Baubeginn beantragt werden. Andererseits sind die Förderungen in der Regel an konkrete Baumaßnahmen gebunden, etwa an die Einhaltung gewisser Dämmstandards, und sollten daher schon Eingang in die Planung finden.

Grundsätzlich können Sie bei der Finanzierung Ihres neuen Dachs oder sonstigen Sanierungsvorhaben neben Ihrem vorhandenen Eigenkapital auf drei Pfeiler zurückgreifen:

  • Erstens sind das Kredite, die entweder von staatlichen Stellen oder von privaten Banken vergeben werden.

  • Zweitens staatliche Zuschüsse, die in der Regel prozentual an die Kosten der Maßnahmen gekoppelt und ab einem gewissen Spitzenbetrag gedeckelt sind.

  • Drittens zählen dazu Steuernachlässe und Boni, etwa in Form von Einmalzahlungen für bestimmte Maßnahmen. Diese sind zum Teil auch von privater Hand erhältlich.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Fördermöglichkeiten für die Dachsanierung.

Eine Förderung der Dachsanierung durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt einen bundesweiten Modernisierungszuschuss zur Verfügung, der bei Einzelmaßnahmen bis zu zehn Prozent der Brutto-Investitionssumme beträgt. Maßnahmen, mit denen Sie den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten bezuschusst. Dieser Zuschuss ist aber bei 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

Der KfW-Zuschuss zur Dachsanierung kann ab einer bestimmten Mindestinvestition in eine effizientere Dachdämmung und neue Dachfenster gewährt werden, sofern die nötigen Dämmstandards und Förderkriterien eingehalten sowie die Arbeiten bei einem Fachhandwerker in Auftrag gegeben werden.

Nicht nur die Wärmedämmung des Daches oder die Erneuerung der Fenster selbst gehören zu den durch die KfW-Förderungen bezuschussten Maßnahmen. Auch Beratung, Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater sowie die Kosten erforderlicher Nebenarbeiten können beim Zuschuss-Betrag angerechnet werden. Die Planung und Durchführung der Modernisierung muss allerdings von einem von der KfW anerkannten Energieberater als förderfähige Maßnahme bestätigt werden. So stellt die KfW sicher, dass der Zuschuss auch tatsächlich für energieeffiziente Maßnahmen eingesetzt wird.

Neben dem Zuschuss kann bei der KfW auch ein Kredit für die Dachsanierung beantragt werden. Sie bietet eine zinsgünstige Finanzierung mit einem effektiven Jahreszins von derzeit 0,75 Prozent (Stand: Dezember 2016) bei bis zu zehnjähriger Zinsbindung. Bei Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus können bis zu 100.000 Euro, bei Teilsanierung mit Heizungs- und Lüftungspaket oder in Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro bewilligt werden. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 27.500 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Bei der KfW-Förderung gibt es Unterschiede: Im Gegensatz zum Zuschuss wird der Kredit nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern läuft über einen Finanzierungspartner, in der Regel eine Hausbank. Die Hauptvertriebspartner wie Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken übernehmen die Prüfung des Kreditnehmers, beurteilen das Projekt und stellen dann gegebenenfalls einen Antrag bei der KfW. Hat diese die Mittel bewilligt, leitet der Finanzierungspartner den KfW-Kredit zur Dachsanierung an den Kunden weiter.

Die BAFA-Förderung für erneuerbare Energie vom Dach

Im Zuge einer Dachsanierung kann eine BAFA-Förderung eine zusätzliche Option darstellen. Sie ist vor allem für solche Bauherren interessant, die ihren Wärmeenergiebedarf mit erneuerbaren Energien decken wollen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zurzeit einen Zuschuss für den Einbau einer Solarthermie-Anlage und für eine grundsätzliche Energieberatung.

Wenn Sie eine Energieberatung für Ihren Neubau oder Ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch nehmen wollen, übernimmt das BAFA dafür 60 Prozent der Kosten. Dieser Zuschuss beträgt jedoch maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Beratung muss jedoch durch einen von der BAFA anerkannten Sachverständigen erfolgen.

Bei konkreten Baumaßnahmen bezuschusst das BAFA die Erstinstallation einer Solarthermieanlage mit mindestens 500 Euro. Die Anlage muss allerdings entweder zur Warmwasserbereitung oder Raumheizung, zu einer Kombination aus beidem oder zur solaren Kälteerzeugung verwendet werden. Bei einer Bruttokollektorfläche ab elf Quadratmetern kommen 50 weitere Euro für jeden zusätzlich installierten Quadratmeter hinzu.

Wenn Sie eine Anlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installieren, erhalten Sie bei der Solarthermie-Förderung mindestens 2.000 Euro. Bei einer Bruttokollektorfläche über 14 Quadratmetern kommen zusätzlich 140 Euro für jeden weiteren installierten Quadratmeter hinzu.

Wenn Sie eine bestehende Anlage um vier bis 40 Quadratmeter erweitern wollen, können Sie eine Förderung von 50 Euro je zusätzlich installierten Quadratmeter Bruttokollektorfläche in Anspruch nehmen. Je nach Maßnahme und Anlagenart sind auch noch zusätzliche Förderboni möglich, etwa für das Erreichen einer bestimmten Effizienzklasse (KfW-Effizienzhaus 55).

Für den BAFA-Zuschuss berechtigt sind Solarkollektoranlagen in Gebäuden, welche schon seit mindestens zwei Jahren über ein Heizungssystem verfügen. Außerdem muss die vom BAFA bezuschusste Anlage mindestens sieben Jahre ihrem Zweck entsprechend betrieben werden. Auch hier müssen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Zudem können Sie den BAFA-Zuschuss mit dem KfW-Ergänzungskredit 167 kombinieren.

Wie Sie Sanierungsarbeiten von der Steuer absetzen können

Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Kosten für das neue Dach steuerlich gelten zu machen:

1. Steuererleichterung bei Handwerkerleistungen

Das Bundesfinanzministerium gewährt bei Handwerkerleistungen Steuererleichterungen auf bis zu 20 Prozent der Lohnkosten. Die steuerliche Absetzbarkeit kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn keine KfW-Fördermittel bezogen wurden. Außerdem muss es sich um Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten handeln.

2. Absetzbarkeit von Asbestsanierungen

Asbestsanierungen können steuerlich abgesetzt werden, sofern ihre Notwendigkeit von einem TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen nachgewiesen wurde. Sollte Ihr Dach mit Asbest belastet sein, können Sie die Kosten für Entsorgung und Erneuerung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Deren Höhe lässt sich nicht pauschal angeben. Das Finanzamt legt Ihr Jahreseinkommen, Ihren Familienstand und die Zahl Ihrer Kinder zugrunde, um Ihre individuell „zumutbare Belastungsgrenze“ zu errechnen.

Auch Länder und Kommunen bieten Förderungen für die Dachsanierung

Neben dem Bund bieten auch Länder und Gemeinden eine Vielzahl von Förderprogrammen an. Regionale Fördergeber stellen mit etwa 990 Programmen sogar die Mehrzahl der deutschlandweiten Förderungen. Davon sind gut 970 Förderungen in Form von Zuschüssen erhältlich, die oft sogar zusätzlich zu einem KfW-Zuschuss in Anspruch genommen werden können. Während Länder Ihr Dachsanierungs-Vorhaben in der Regel mit zinsgünstigen Krediten oder Boni unterstützen, bezuschussen Kommunen die Modernisierung Ihres Daches meist mit etwa fünf bis 20 Prozent der Kosten. In der Regel ist jedoch ein Maximalbetrag als Höchstgrenze pro Haus festgelegt.

Die meisten Förderungen sind im Süden der Republik erhältlich. Auf Bayern und Baden-Württemberg entfallen zusammen etwa 580 der Förderungen. Doch auch in Mittel- und Westdeutschland stellen Gemeinden in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Rheinland-Pfalz je etwa 100 Förderprogramme für Dachsanierungen.

Bitte beachten Sie:
Wir versuchen stets, unsere Magazin-Beiträge auf einem aktuellen Stand zu halten, können jedoch nicht garantieren, dass die hier dargestellten Angaben korrekt sind.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de

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