Dachsanierung: Was hat die EnEV damit zu tun?
Wer sein Dach sanieren möchte, kann das nicht einfach nach Gutdünken tun. Stattdessen regelt die Energie-Einsparverordnung (kurz EnEV) seit 2002 konkrete Dämmmaßnahmen, die das gesamte Gebäude energieeffizienter und damit umweltfreundlicher machen sollen. Was genau Sie als Bauherr beachten müssen und welche Finanzierungsmaßnahmen Ihnen zur Verfügung stehen, erklären wir im Folgenden.
Unsanierte Altbauten sind wahre Energiediebe
Ursprünglich 2002 ins Leben gerufen wurde die EnEV bereits zwei Mal aktualisiert. Die momentan gültige Version ist aus dem Jahr 2014, sah aber schon bei Inkrafttreten Maßnahmen vor, die erst ab 2016 gültig wurden.
Grundsätzlich unterscheidet die EnEV zwischen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen, wobei für erstere deutlich strengere Auflagen gelten. Für Bestandsbauten werden zwar Austausch- und Nachrüstpflichten festgelegt, die meisten fallen dabei unter die sogenannten „bedingten Anforderungen“. Damit werden sie für Hausbesitzer nur dann relevant, wenn diese ohnehin eine Sanierung planen.
Für die Dachsanierung bedeutet das: Wer mehr als 10 Prozent des Daches ersetzt oder erneuert, ...
- muss jetzt definitiv nachbessern, wenn das Haus vor 1984 erbaut wurde. Vor Inkrafttreten der EnEV galt, dass ein einmal gedämmtes Dach nicht weiter saniert werden muss, egal, wie dick und effektiv die vorhandene Dämmschicht ist.
- muss daher entweder die oberste Geschossdecke oder das eigentliche Dach nachträglich sanieren.
- muss sich an die EnEV halten. Sie gibt einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten – auch U-Wert genannt – von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/qmK) vor.
U-Wert-Anforderung nach der EnEV sowie Orientierungswerte zur Umsetzung, wie sie von der Verbraucherzentrale empfohlen werden:
Dach- oder Deckenteil | Anforderungen (U-Wert) | Umsetzungsvorschlag |
Steildächer, Dachschrägen | 0,25 | 14 bis 18 cm Dämmung |
Oberste Geschossdecken | 0,24 | 14 bis 18 cm Dämmung |
Flachdächer | 0,20 | 16 bis 20 cm Dämmung |
Decken, die nach unten hin Kontakt mit Außenluft haben | 0,24 | 14 bis 18 cm Dämmung |
Energieausweis
Die EnEV hat außerdem für die Einführung des Energieausweises gesorgt. Wer jetzt eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss den Mietern oder Käufern zwingend einen Einblick in die Energiebilanz des Gebäudes ermöglichen, die im Ausweis vermerkt ist. Infolge einer Dachsanierung verbessert sich diese natürlich, was eventuell sogar zu der Einstufung in eine höhere Energieeffizienzklasse führt. Das macht Ihr Objekt auf dem Markt attraktiver und kann gerade beim Verkauf höhere Preise erzielen.
Was genau steht im Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Im Energieausweis werden die Energiekennwerte des Gebäudes festgehalten sowie die Heizstoffe, die im Haus verwendet werden. Dabei unterscheiden sich zwei Klassen von Berechnungsverfahren: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Diese kommen zu verschiedenen Werten, da die Berechnungsgrundlage aus dem tatsächlichen Verbrauch der vergangenen drei Jahre oder der Hochrechnung des voraussichtlichen Bedarfs beruht. Übrigens: Umgangssprachlich wird der Energieausweis auch als Energiepass bezeichnet.
Was genau steht im Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Im Energieausweis werden die Energiekennwerte des Gebäudes festgehalten sowie die Heizstoffe, die im Haus verwendet werden. Dabei unterscheiden sich zwei Klassen von Berechnungsverfahren: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Diese kommen zu verschiedenen Werten, da die Berechnungsgrundlage aus dem tatsächlichen Verbrauch der vergangenen drei Jahre oder der Hochrechnung des voraussichtlichen Bedarfs beruht. Übrigens: Umgangssprachlich wird der Energieausweis auch als Energiepass bezeichnet.
Bestätigung durch Sachverständige
Jede bauliche Änderung, bei der auf die EnEV Rücksicht genommen werden muss, muss sich der Hauseigentümer bestätigen lassen. Dafür sind zum einen Sachverständige für Wärmeschutz zuständig, bei nicht genehmigungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen übernimmt die Aufgabe das beauftragte Fachunternehmen. Die Bestätigung muss vom Eigentümer mindestens fünf Jahre nach der Umbaumaßnahme aufgehoben werden.
Wird gegen die EnEV verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die von den zuständigen Behörden ein Bußgeld verhängt werden kann.
Gibt es Ausnahmen von der EnEV?
Von den Richtwerten der EnEV sind Gebäude ausgenommen, die nach dem 31.12.1983 entsprechend der damals geltenden Wärmeschutzverordnung gedämmt wurden. Obwohl die darin ausgesprochenen Grenzwerte nicht denen der aktuellen EnEV entsprechen, müssen Besitzer solcher Häuser bei einer Dachsanierung nicht zwingend nachdämmen.
Diese Regelung trifft bei vielen Experten auf Kritik, da so weitere Energieeinsparpotenziale verschenkt würden. Deshalb wird auch Eigentümern von Häusern, die ab 1984 gebaut wurden, eine Sanierung auf freiwilliger Basis empfohlen, die mindestens den Ansprüchen der EnEV genügt.
Tipp: Kalkulieren Sie die Richtwerte nicht zu knapp
Es ist davon abzuraten, sich bei der Sanierung an die exakten Grenzwerte der EnEV zu halten. Immerhin wurde diese seit 2002 bereits zweimal (2009 und 2014) verschärft, wobei der höchstzulässige Energiebedarf alleine bei der letzten Aktualisierung um 25 Prozent gesenkt wurde. Setzen Sie die Sanierung jetzt also so um, dass die maximal erlaubten Werte erreicht werden, wird die Immobilie innerhalb kürzester Zeit nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein. Das erfordert eventuelle Nachbesserungen oder reduziert zumindest den Marktwert. Moderne Niedrigstenergie- oder Passivhäuser beispielsweise haben eine bedeutend bessere Energiebilanz als von der EnEV vorgeschrieben.
Wie lässt sich die Dachsanierung nach EnEV-Vorgaben finanzieren?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert neben energetisch optimierten Neubauten auch die Sanierung nach EnEV-Norm. Die Dachsanierung fällt dabei unter den Zuschuss 430, der private Eigentümer mit bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit unterstützt. Ebenfalls möglich ist die Beantragung des Kredits 151 mit der Dachsanierung als Einzelmaßnahme, bei dem Sie 50.000 Euro mit 0,75 Prozent effektivem Jahreszins erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, alle Förderungsoptionen auszuschöpfen, indem Sie Zuschuss und Kredit gemeinsam beantragen. Voraussetzung dabei ist, dass der Bauantrag für das betreffende Gebäude nicht nach dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass nach den Umbaumaßnahmen der KfW-Effizienzhausstandard erreicht wird. Dazu teilt die KfW verschiedene Jahresprimärenergiebedarfe in unterschiedliche Klassen ein, die über die Höhe der Förderung entscheiden.
So gehen Sie vor:
- Lassen Sie sich von einem Energieexperten zur optimalen Sanierung informieren, beispielsweise bei einer Verbraucherzentrale. Solche Beratungen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Zwingende Voraussetzung für eine KfW-Förderung ist die Einbindung eines Experten, der ein Sanierungskonzept erstellt und den anschließenden Umbau begleitet.
- Mit der „Bestätigung zum Antrag“ des Energieexperten können Sie nun die Förderung beantragen.
- Führen Sie die Sanierung durch.
- Der Zuschuss wird auf Ihr Konto ausgezahlt.
- Falls Sie einen Kredit beantragen, reichen Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen und spätestens neun Monate nach Auszahlung noch die „Bestätigung der Durchführung“ Ihres Energieberaters ein.
Tipp: Über BAFA-Förderung nachdenken
Im Gegensatz zur KfW fördert die BAFA nicht Sanierungen der Hausdämmung, sondern die Erneuerung alter Heizanlagen zu solchen, die mit erneuerbaren Energien heizen. Sollten Sie sich allerdings entscheiden, bei der Dachsanierung eine Solarthermieanlage auf Ihrem Dach anzubringen, können Sie Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro erhalten. BAFA- und KfW-Förderung lassen sich übrigens auch kombinieren.