Sturmschäden am Dach:
Wer zahlt die Reparatur?
Auch in Deutschland bleiben Hausbesitzer nicht von Unwettern verschont. Gerade im Spätsommer und Herbst treten hier heftige Gewitter auf, die mit Stürmen einhergehen. Letztere hinterlassen dabei teils heftige Schäden, die insbesondere das Dach betreffen.In diesem Artikel finden Sie deshalb eine umfassende Übersicht zu den häufigsten Sturmschäden, Reparaturoptionen und Antworten auf die Frage, wann welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Welche Arten von Sturmschäden am Dach treten auf?
- Abgedeckte Ziegel: Hierbei handelt es sich vermutlich um die häufigste und gleichzeitig auch unkomplizierteste Schadensform. Werden infolge eines Sturms nur einzelne Ziegel abgedeckt, ist die Reparatur meist verhältnismäßig unproblematisch.
- Schäden des Dachstuhls: Diese Form der Beschädigung wird meist durch entwurzelte Bäume, also Baumfällungen, verursacht, die bei einem Sturm auf das Dach stürzen. Sollte das passieren, ist häufig ein Großteil des Daches und unter Umständen auch der darunterliegende Dachboden beschädigt. Im seltenen Fall von heftigen Wirbelstürmen kann diese Schadensart auch durch den Sturm alleine entstehen. Unabhängig von der genauen Ursache ist die Reparatur hier aber umfangreich, da die Stabilität des gesamten Daches wiederhergestellt werden muss.
- Verletzung der Verkehrssicherheit: Ebenfalls zu bedenken sind Schäden, die nicht so sehr das Dach selbst betreffen, sondern vielmehr von diesem ausgelöst werden. Fallen Dachziegel aller Arten während eines Sturms beispielsweise auf vor dem Haus parkende Autos oder verletzen vorbeigehende Passanten, sind Sie als Hauseigentümer im Zuge der Verkehrssicherungspflicht unter Umständen haftbar.
Was können Hausbesitzer tun, um Sturmschäden vorzubeugen?
- Reinigen Sie das Dach regelmäßig. Hierzu gehört vor allem die Befreiung der Regenrinne von Laub, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann. Ist das nicht der Fall, kann Feuchtigkeit schnell ins Hausinnere eindringen und dort Wasserschäden verursachen.
- Lassen Sie Ihr Dach vor Beginn der Sturmsaison von einem Fachmann auf schon vorhandene Schäden prüfen, die bei einem Sturm fatale Folgen haben können. Das hat zusätzlich den Vorteil, dass Ihnen nach der Inspektion ein offizielles Gutachten über den eingehaltenen Sicherheitsstandard ausgehändigt wird. Sollte es im Anschluss doch zu Sturmschäden an der Dachbeschichtung oder dem Dachstuhl kommen, erleichtert dieses Dokument die Erstattung durch die Versicherung.
- Sollten bei der Inspektion Mängel entdeckt werden, gilt es, diese schnellstmöglich zu beheben.
- Zusätzlich hilft das Abdichten des Daches effektiv vor Schäden. Je nach Dachform und Deckmaterial kann die Abdichtung mit Kunststoff, als Flüssigabdichtung oder mit Bitumen- beziehungsweise Kautschuk-Dichtungsbahnen vorgenommen werden.
- Behalten Sie auch umstehende Bäume im Auge! Sehr große, alte und morsche Bäume stellen ein hohes Gefahrenpotenzial dar und sollten zurückgeschnitten oder vollständig gefällt werden. Erkundigen Sie sich beim verantwortlichen Amt nach Maßnahmen zur Baumfällung.
- Zur zusätzlichen Sicherung können Sie in alpinen Gebieten auch ein Schneefanggitter anbringen. Durch ein Schneefanggitter wird das plötzliche Lösen von Schneelawinen verhindert, wodurch Passanten, Autos und das eigene Haus geschützt werden. Schneefanggitter fangen zudem auch bei einem Sturm aufs Dach gewehte Äste auf.
Ist bei einem Sturmschaden eine vollständige Dachsanierung vonnöten?
Sollten alle Vorsichtsmaßnahmen nicht greifen und Ihr Dach wird dennoch beschädigt, stehen Reparaturen an. Wie umfangreich diese ausfallen müssen und wie hoch die Kosten der Dachsanierung sind, hängt natürlich von der individuellen Schadensintensität ab. Haben sich nur einige wenige Ziegeln der Dachbeschichtung gelöst, lassen sich diese rasch und ohne großen Aufwand ersetzen. Im Zuge dessen sollte aber abgeklärt werden, ob der generelle Dachzustand noch ausreichend stabil und sicher ist.
Wurde der Großteil des Daches abgedeckt, kann eine komplette Neueindeckung nötig sein. In diesem Fall bietet es sich an, eventuell über ein stabileres und witterungsbeständigeres Deckungsmaterial sowie eine neue Dachbeschichtung nachzudenken. Hier kann beispielsweise Schiefer als effiziente Alternative sinnvoll sein. Das natürliche, robuste Material zeichnet sich vor allem durch seinen hohen Windsogwiderstand aus – es bietet kaum Windgriffsfläche und ist extrem strapazierfähig. Auch beweist es eine hohe Regensicherheit sowie eine lange Lebensdauer von 100 Jahren und mehr.
Im schlimmsten Fall ist die gesamte Dachstuhlkonstruktion beschädigt oder vollständig eingestürzt. Diese Situation macht einen kompletten Neuaufbau des Daches zwingend notwendig, was natürlich die höchsten Dachsanierungs-Kosten und aufwändige Reparaturarbeiten bedeutet.
Tipp:
Eine komplette Dachsanierung kann bezuschusst werden Ist ein Großteil des Daches von Sturmschäden betroffen, kann es sich auch finanziell lohnen, über eine vollständige Dachsanierung nachzudenken. Denn entspricht das vormals mangelhaft gedämmte Dach nach der Wiederinstandsetzung den Forderungen der Energieeffizienz-Verordnung (EnEV), können Sie verschiedene Zuschuss- und Kreditoptionen von Ländern und Kommunen in Anspruch nehmen.
Wer zahlt die Reparatur der Sturmschäden am Dach?
Im Normalfall kommt grundsätzlich die Versicherung für durch Sturm verursachte Schäden auf. Problematisch kann es nur dann werden, wenn Sie als Hauseigentümer nachweislich die angemessene Instandhaltung des Daches versäumt oder in irgendeiner anderen Weise fahrlässig gehandelt haben.
Bei einem Sturmschaden sind folgende Versicherungen für die jeweiligen Schäden zuständig:
- Wohngebäudeversicherung: Die allgemeine Gebäudeversicherung ist beim Sturmschaden der erste Ansprechpartner für Schäden am Dach. In Ihre Zuständigkeit fallen sämtliche Bestandteile der Hausfassade und des Baustoffs. Sie deckt außerdem Folgeschädigungen ab, beispielsweise wenn durch das kaputte Dach Feuchtigkeit eindringt, die entsprechende Wasserschäden verursacht.
- Hausratversicherung: Bei Schäden am Dach kann es auch zu indirekten Verlusten kommen, zum Beispiel, weil die Wohnungseinrichtung im Dachgeschoss durch hinabstürzende Dachteile in Mitleidenschaft gezogen wurde. Kaputtes Interieur erstattet dabei grundsätzlich die Hausratversicherung.
- Glasversicherungen: Je nach Versicherungsbedingungen kann es notwendig sein, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen, damit auch Schäden an (Dach-) Fenstern übernommen werden. Wichtig zu beachten: Damit die Glasversicherung greift, müssen bei einem Sturm unbedingt alle Fenster geschlossen werden.
- Voll-/ Teilkasko-Versicherung: Falls Ihr vor dem Haus abgestelltes Auto von herabfallenden Dachziegeln getroffen wird, ist für die Schadensregulierung Ihre ganz normale Kaskoversicherung zuständig.
Sturmschaden, aber die Versicherung zahlt nicht?
Zahlt die Versicherung nicht, obwohl Sie eigentlich ausreichend versichert sind, dann liegt es in den meisten Fällen daran, dass Sie notwendige Reparaturen am Dach nicht vor dem Sturm ausgeführt haben oder sonst fahrlässig gehandelt haben. Dazu gehört, dass der Dachstuhl nicht mehr intakt war, jedoch nicht ausgebessert wurde. Es kann auch sein, dass der Sturm nicht stark genug war. Die Teilkasko zahlt meist erst ab einer Windstärke 8. Fällt ein Baum in Ihrem Garten um, zerstört aber weder Gartenhaus noch Zaun, dann muss der Hausbesitzer für die Entsorgung aufkommen, da ein Baum nur mit Zusatzklauseln versichert werden kann.
Wie gehen Sie im Schadensfall am besten vor?
- Unmittelbar nach dem Sturm hat die Dokumentation der Sturmschäden besondere Priorität. Fertigen Sie dazu eine Liste der vorliegenden Schäden an und belegen Sie diese, wenn möglich, mit Fotos. Das ist besonders wichtig, da der offizielle Gutachter der Versicherung häufig nicht unmittelbar nach Schadensentstehung erscheinen kann. Dennoch sind sie zur möglichst raschen Reparatur der Schäden verpflichtet, um das Entstehen von Folgeschädigung bestmöglich zu vermeiden. Ihre eigene Dokumentation ist so die einzige Möglichkeit, das komplette Ausmaß der Schäden direkt nach Entstehen festzuhalten.
- Suchen Sie zusätzlich nach Handwerkerrechnungen, die den ursprünglichen Kosten- und Zeitpunkt der Dacherrichtung beziehungsweise letzten -sanierung belegen.
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Auf der sicheren Seite sind Sie per Schriftverkehr, falls es besonders schnell gehen muss, ist auch die Korrespondenz via Telefon möglich. Notieren Sie sich in diesem Fall aber immer den Namen des jeweiligen Sachbearbeiters und lassen Sie sich alle wichtigen Absprachen sowie Leistungszusicherungen gesondert schriftlich geben.
- Kopieren Sie alle relevanten Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen, bevor Sie sie an die Versicherung schicken.
- Spätestens nach einem Monat steht Ihnen vonseiten der Versicherung eine Abschlagszahlung zu, die Sie einfordern können.