Ablauf einer Asbestsanierung
Im Jahr 1993 wurde in Deutschland ein Verbot eingeführt, das die Verwendung von Asbest zur Produktherstellung untersagt. Doch insbesondere zwischen den 1960er und 1980er-Jahren wurde der gesundheitsgefährdende Stoff unter anderem für die Dach- und Fassadeneindeckung sowie für die Gestaltung von Innenbereichen eingesetzt.
Die Folge: Zunehmend mehr Eigenheimbesitzer möchten ihr Haus sanieren, um das Risiko einer Erkrankung durch Asbest zu reduzieren.
Warum ist Asbest gefährlich?
Als Asbest werden sehr feine, natürlich vorkommende, mineralische Silikatfasern bezeichnet, die sich mit bloßem Auge nicht erkennen lassen. Einmal freigesetzt, können die Fasern über die Atemwege in die Lunge gelangen. Hier setzen sie sich fest und reizen das Gewerbe so stark, dass dieses sich durch Narbenbildung verhärtet. Die Folge: Asbestose, aus der wiederum Lungenkrebs entstehen kann. Dass die schädlichen Fasern ausgeschieden werden, ist für den menschlichen Körper nahezu unmöglich.
Achtung: Unterschied zwischen schwach und fest gebundenem Asbest
Bei schwach gebundenem Asbest liegt der Anteil der Asbestfasern in der Regel bei über 60 Prozent. Zudem lassen sich die Fasern schon durch leichte Erschütterung freisetzen. Das Risiko, die schädlichen Fasern einzuatmen, ist also vergleichsweise hoch. Diese schwach gebundene Form findet sich unter anderem in Spritzasbest, in Leichtbauplatten sowie in der Isolierung von Elektroinstallationen (Nachtspeicheröfen, Heizkessel). Fest gebundener Asbest weist hingegen einen Anteil von zehn bis 15 Prozent auf. Außerdem sind die Fasern komplett von Zement umschlossen. Freigesetzt werden sie nur bei mechanischer oder thermischer Einwirkung. Asbestzement ist beispielsweise in Dachplatten, in Floor-Flex-Platten (Bodenbelägen) oder bei alten Blumenkästen zu finden. Sofern die Produkte aus fest gebundenem Asbest vollständig intakt sind, geht von ihnen keine Gefahr aus.
Wann lohnt sich die Asbestsanierung?
Eine Asbestsanierung am Dach sollte spätestens dann erfolgen, wenn die Dachplatten schon stark verwittert sind: Die Wahrscheinlichkeit, dass die enthaltenen Fasern durch äußere Einflüsse freigesetzt werden, ist hoch.
Doch auch bei intakten Dachplatten ist die Durchführung einer Sanierung sinnvoll – nicht nur aufgrund gesundheitlicher Vorteile, sondern auch aus ästhetischen Gründen. Ein altes Asbestdach lässt ein Objekt mangelhaft erscheinen; werden die Platten beispielsweise durch eine Eindeckung mit natürlichen Baustoffen ersetzt, steigert das den Wert der eigenen Immobilie. Konnten Sie ohnehin Ihren Asbestverdacht bestätigen, können Sie trotz intakter Dacheindeckung eine Asbestsanierung direkt durchführen. Alles andere wäre lediglich eine Aufschiebung von Maßnahmen, die in wenigen Jahren aufgrund von Verwitterung sowieso erforderlich wären.
An einem erst kürzlich sanierten Objekt können wir Ihnen den Ablauf einer Asbestsanierung Schritt für Schritt erläutern.
Der detaillierte Ablauf einer Asbestsanierung
Ob Ihr Dach tatsächlich mit asbestverseuchten Platten gedeckt wurde, kann ein Sachverständiger über eine Analyse feststellen. Hierfür entnimmt er Proben in sowie an Ihrem Haus und führt im Labor diverse Tests durch. Konnte der Sachverständige so klären, dass sich auf Ihrem Dach Asbestplatten befinden, können Sie mit der Asbestsanierung starten!
1. Ein Spezialunternehmen beauftragen
Führen Sie die Asbestsanierung keinesfalls eigenständig durch: Für die Maßnahmen sind sowohl ein umfassendes Wissen als auch umfangreiche Schutzkleidung erforderlich. Beides kann eine auf Dachsanierungen spezialisierte Firma vorweisen. Darüber hinaus können Ihnen die professionellen Arbeiter bei der Einschätzung helfen, ob lediglich einzelne Asbestplatten entfernt werden müssen oder ob eine gesamte Sanierung nötig ist.
Achtung: Die TRGS 519!
Achten Sie unbedingt darauf, dass das von Ihnen beauftragte Unternehmen nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrenstoffe 519) zertifiziert ist. Nur solche Unternehmen sind auch zugelassen, Asbestsanierungen durchzuführen. Ihre Arbeiten unterliegen dabei den strengen Richtlinien der TRGS 519.
2. Die Sanierungsarbeiten vorbereiten
Laut der TRGS 519 müssen die Arbeiter beim Abbau von Produkten aus Asbestzement folgende Vorgaben erfüllen:
- Informieren Sie unbedingt Ihre nächstgelegenen Nachbarn über die bevorstehenden Maßnahmen.
- Alle Mitarbeiter müssen einen Schutzanzug und einen Atemschutz tragen.
- Vor Beginn der Arbeiten müssen Folien sowie Planen ausgelegt werden, damit herabfallende Bruchstücke aufgefangen werden können.
- Absturzsicherungen müssen sich an den Gerüsten, auf dem Dach sowie auf den Laufstegen befinden.
- Vor den Sanierungsarbeiten müssen Türen und Fenster unbedingt verschlossen werden. So vermeiden Sie, dass eventuell freigesetzte Fasern in den Innenbereich gelangen.
3. Mit der Asbestsanierung beginnen
Die Arbeiter der Spezialfirma bauen die Platten ganz vorsichtig per Hand entgegen der Einbaurichtung aus. Hilfsmittel sind dabei häufig Klauenhammer, mit denen die Platten an der oberen Seite über eine Hebelwirkung vom Dach abgetrennt werden können. Schrauben und Nägel müssen besonders vorsichtig gelöst werden – werden die Nieten aufgebohrt, muss der Staub zeitgleich abgesaugt werden.
Achtung: Unbeschichtete Asbestzementplatten!
Befinden sich auf Ihrem Dach unbeschichtete Asbestplatten? Bevor diese entfernt werden können, müssen sie auf der verwitterten Seite angefeuchtet werden. Hierfür ist ein Staubbindemittel nötig. Lassen Sie auch diese Aufgabe in jedem Fall von den professionellen Arbeitern durchführen und sehen Sie von eigenständigen Arbeiten ab.
Die Arbeiter müssen bei dieser Maßnahme darauf achten, die Platten nicht zu zerstören, da andernfalls die gefährlichen Fasern freigesetzt werden können. Wurde die Platte vom Dach gelöst, muss sie außerdem sicher gelagert werden, damit sie nicht abstürzen kann.
4. Die Asbestplatten entsorgen
Die Platten dürfen bei der Asbestsanierung unter keinen Umständen über Schuttrutschen befördert oder auf den Boden geworfen werden. Werden sie dabei nämlich beschädigt, werden die Asbestfasern freigesetzt. Stattdessen nutzen die Arbeiter einen Hebezug, der die Platten vom Dach nach unten transportiert.
Die abgelösten Asbestplatten müssen für den Transport in staubdichten und reißfesten Behältern verstaut werden. In der Regel werden dafür sogenannte Bigbags verwendet – dabei handelt es sich um verschließbare Säcke aus Kunststoffgewebe. Anschließend können die Säcke zu einer behördlich zugelassenen Sonderdeponie geliefert werden.
5. Die Arbeitsstelle säubern
Die Asbestsanierung ist erst abgeschlossen, wenn die gesamte Arbeitsstelle geräumt und gereinigt wurde – erst dann kann auch die Dachneudeckung durchgeführt werden. Die Arbeiter müssen nach der Entfernung aller Asbestplatten demnach folgende Aufgaben erledigen:
- alle Arbeitsgeräte gründlich reinigen
- alle Dachrinnen sorgfältig ausspülen und reinigen
- alle Gerüste sowie die Unterkonstruktion gründlich säubern
- erst nach der Reinigung die Schutzanzüge und Atemschutzmasken im Freien ablegen
Es ist wichtig, dass keine asbestbelasteten Rückstände verbleiben, da auch diese für die Umgebung schädlich sind.
6. Das Dach neu eindecken
Schließlich kann das Dach neu eingedeckt werden – bei dem dargestellten Sanierungsobjekt haben sich die Besitzer für eine Schieferdeckung entschieden. Dabei werden die Schieferplatten einzeln am Dach angebracht und mit den dafür vorgesehenen Schieferstiften fixiert.
Vorteilhaft an der Schiefereindeckung ist, dass auch bei einer Asbestsanierung die Unterkonstruktion erhalten bleiben kann. Das bedeutet: Lediglich die Dacheindeckung muss erneuert und finanziert werden.
Für die Asbestsanierung und die anschließende Neueindeckung können übrigens verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Einige Bundesländer und Kommunen haben hierfür Förderprogramme entwickelt, auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das BAFA stellen diverse Kredite zur Verfügung. Bei einer Neueindeckung mit Schiefer bietet auch Rathscheck Schiefer einen Sanierungsgutschein an.